Metaller-Streik: „Die Inflation sollte zumindest drinnen sein“

Metaller-Streik: „Die Inflation sollte zumindest drinnen sein“
Die Firma iSi stellt in Floridsdorf Druckgasbehälter her – am Dienstag hat die Belegschaft aber gestreikt.

Vor dem Firmenstandort der „iSi GmbH“ in der Wiener Kürschnergasse ist am frühen Morgen üblicherweise wenig los. Doch am gestrigen Dienstag sah das Bild ganz anders aus: Mitarbeiter, Betriebsrat und Gewerkschaft versammelten sich mit Tröten und Transparenten mit der Aufschrift „Wir kämpfen für unseren Kollektivvertrag“ vor dem Firmensitz, um ihrem Ärger nach der am Montag ergebnislosen Verhandlungsrunde Luft zu machen. 

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„11,6 Prozent“ skandierten sie und machten damit auf ihre Forderungen aufmerksam: „Es ist noch kein respektvolles Angebot gekommen. 2,7 Prozent, 130 Euro Fixbetrag und 1.200 Euro Einmalzahlung ist noch immer unter der Inflationsrate“, betont Tanja Bernhardt von der Gewerkschaft PRO-GE. Von den geforderten 11,6 Prozent wird man seitens der Gewerkschaft laut Bernhardt auch nicht abrücken.

 

Einer der streikenden iSi-Mitarbeiter ist Marco: „Wir können nur streiken und unsere Arbeitskraft niederlegen. Anders geht es leider nicht mehr.“ Die ursprünglichen 2,5 Prozent seien auch ihm zufolge viel zu wenig. „Die Inflation sollte zumindest komplett drinnen sein“, sagt der Schlosser.

Schaden überschaubar

Insgesamt kommt es diese Woche in 200 Betrieben für je einen Tag zu Arbeitsniederlegungen. Die Kosten für die Betriebe dürften sich durch diese Maßnahme zunächst in Grenzen halten, schätzt Benjamin Bittschi vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO). „Gerade durch die Rezession und eine gewisse Nachfrageschwäche ist es tendenziell so, dass es für die Arbeitgeber ein günstiger Moment für Streiks ist.“ Das könne sich aber ändern, wenn die Streiks länger anhalten oder, wie von der Gewerkschaft PRO-GE angekündigt, etappenweise ausgeweitet werden.

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Dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Teilnahme an Arbeitskämpfen Probleme entstehen, ist laut ÖGB nicht zu erwarten. Streik sei durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt, heißt es in einer Aussendung. Dadurch motivierte Kündigungen oder Entlassungen sind demnach widerrechtlich, auch der Versicherungsschutz bleibt aufrecht.

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