Mängel bei Privatisierung des Kärnten Airports

Mängel bei Privatisierung des Kärnten Airports
Laut Rechnungshof: Unklarheit bei Verwertung nicht notwendiger Grundstücke und Millionen-Rückzahlungen von EU-Beihilfen.

Der Kärntner Rechnungshof kritisiert in einem Bericht, welcher der APA vorliegt und über den die "Kleine Zeitung" schon schrieb, die Teilprivatisierung des Klagenfurter Flughafens im Jahr 2018.

Es geht unter anderem um Einflussmöglichkeiten der öffentlichen Minderheitseigentümer bei der Verwertung von Liegenschaften, aus dem Ruder gelaufene Anwaltskosten und die Verteilung einer zu erwartenden Millionen-Rückzahlung von EU-rechtswidrigen Beihilfen.

Im Vergabeverfahren wurde ein Konzept zur Teilprivatisierung von den Eigentümern beschlossen, das gar nicht existierte, kritisieren die Rechnungshofprüfer. Dann blieb nur noch ein Bieter übrig, Mindestkriterien, an denen eine Vergabe hätte scheitern können, waren keine formuliert.

In der qualitativen Bewertung erhielt der Käufer 183 von 470 möglichen Punkten. Die Bewertung des Angebots konnte nicht vollständig überprüft werden, weil sie nicht dokumentiert war, teilweise fehlten auch Bewertungskriterien.

Dennoch bekam die Lilihill-Gruppe von Investor Franz Peter Orasch 2018 den Zuschlag für eine Kapitalerhöhung von rund 8,1 Mio. Euro, 74,9 Prozent der Anteile zu übernehmen. Kaufpreis floss keiner. Land Kärnten und Stadt Klagenfurt, zuvor im Verhältnis 80:20 Eigentümer, halten nun eine Sperrminorität.

"Eine Analyse und Plausibilisierung der finanziellen Leistungen des Investors anhand der Gutachten zu Unternehmens- und Grundstücksbewertungen erfolgte nicht", heißt es vom Rechnungshof.

Der Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung lieferte dem Aufsichtsrat laut Rechnungshof keine vollständigen Informationen über die Unternehmensbewertungen. "Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat fälschlicherweise, dass Due-Diligence-Prüfungen beauftragt worden wären und der Ertragswert der Flughafen-Betriebsgesellschaft gleich Null sei", heißt es in dem Bericht.

Er habe die Aufsichtsräte auch nicht aufgeklärt, dass der Wert der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke nicht in den Unternehmensbewertungen berücksichtigt war.

Lilihill erhielt den Zuschlag, obwohl im Vertrag ein Punkt enthalten war, der vom Land dezidiert nicht erwünscht war: Eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Gesellschafter über das Anlagevermögen. Der Flughafen verfügt nämlich über Liegenschaften im Ausmaß von knapp 219 Hektar, Buchwert 10,87 Mio. Euro.

Der Verkehrswert von nicht betriebsnotwendigen Flächen im Ausmaß von gut 51 Hektar beträgt laut einem Gutachten von 2015 knapp 28 Mio. Euro. Im Gesellschaftsvertrag ist zwar Einstimmigkeit unter anderem für Liegenschaftsverkäufe vereinbart, dies relativiert sich jedoch dadurch, dass im Beteiligungsvertrag die Gesellschafter zusichern, die Umsetzung des Strategieplans für den Flughafen zu unterstützen.

Und darin sind Liegenschaftsverkäufe enthalten - für das Jahr 2021 sind Verkaufserträge in Höhe von 10,19 Mio. Euro geplant. Der neue Gesellschaftsvertrag verbietet auch den Gesellschafterausschluss von Minderheitsgesellschaftern nicht, kritisieren die Prüfer.

Keine Vereinbarung gibt es über die erwartete Rückzahlung von EU-beihilfenrechtlich unvereinbaren Zuschüssen des Landes an Fluglinien aus früheren Jahren. 12,67 Mio. Euro zuzüglich Zinsen liegen auf Treuhandkonten.

Die Rechnungshofprüfer empfehlen, eine Vereinbarung zu treffen, der zufolge der Rückflussbetrag dort hin gezahlt werden soll, wo die Gelder herkamen - vor allem das Land Kärnten hatte die Beihilfen finanziert.

Die Prüfer kritisieren weiters die Auftragsvergabe an die begleitende Anwaltskanzlei. Nach der Einholung von drei Angeboten wurde nur mit einer Kanzlei nachverhandelt, was den Grundsätzen bei einer Direktvergabe widerspricht. Das Anwaltshonorar überschritt die vereinbarte Kostengrenze letztlich um 86 Prozent.

Die Abwicklungskosten der Teilprivatisierung von rund 72.000 Euro trug die Kärntner Beteiligungsverwaltung (Land) bisher alleine. Der Rechnungshof empfiehlt eine anteilige Weiterverrechnung an die Stadt. Die Kosten für den Beteiligungsvertrag trug ebenfalls die Beteiligungsverwaltung, obwohl diese laut Vertrag der Investor zahlen müsste. Die Prüfer empfehlen auch hier eine Weiterverrechnung.

In den Jahren 2016 bis 2019 flossen 13,2 Mio. Euro der öffentlichen Eigentümer an die Flughafen-Betriebsgesellschaft, um damit Investitionen, vor allem eine notwendige Sanierung der Piste, zu bezahlen. Zur Absicherung der Investitionen und des Flugbetriebs haben die Verkäufer eine Call-Option.

Der Rechnungshof empfiehlt, eine Änderung der Vereinbarung nur "bei nachhaltig werterhöhenden Investitionen durch Lilihill" in Betracht zu ziehen. Es laufen nämlich momentan Nachverhandlungen, Lilihill möchte noch mehr Anteile haben.

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