Kika/Leiner-Insolvenz: Was Sie über Gutscheine und Anzahlungen wissen sollten

Die Zukunft der angeschlagenen Möbelhandelskette Kika/Leiner steht unter keinem guten Stern. Neo-Eigentümer Hermann Wieser wird nicht nur 23 der 40 Filialen schließen und rund 1.900 Mitarbeiter abbauen. Das Unternehmen wird sich auch über ein Insolvenzverfahren entschulden. Was Insider im KURIER bereits in den Raum stellten, wurde am Mittwoch bestätigt.
„Die Entscheidung ist gefallen: Nach Prüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens wird die Restrukturierung des Unternehmens über ein Sanierungsverfahren stattfinden, das kommende Woche angemeldet wird – damit ist die Fortführung des Unternehmens gesichert“, heißt es in einer Aussendung von Kika/Leiner. „Die Maßnahmen der Filialreduktion und der Reduktion der Mitarbeiter werden im Rahmen des Sanierungsverfahrens wie geplant und gestern kommuniziert umgesetzt.“
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Was das Insolvenzverfahren für die Kunden bedeuten wird, daran scheiden sich die Geister.

Weitläufige Garantien
„Beim Sanierungsverfahren geht das Geschäft normal weiter, für die Kunden ändert sich nichts, ohne dass sie fürchten müssen, dass sie Geld verlieren werden“, sagt Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform zum KURIER. „Es ist aber davon aus auszugehen, dass die Kunden vorsichtig sein werden.“
Das Unternehmen hat am Mittwoch weitläufige Garantien gegeben. „Den Kunden werden alle geleisteten Anzahlungen und die erworbenen Gutscheine garantiert, die weiterhin in den Kika/Leiner-Filialen eingelöst werden können“, stellte das Möbelhaus klar. „Auch die Bonus-Punkte bleiben erhalten und alle bestehenden Aufträge werden so ausgeführt, wie es vereinbart wurde.“
VKI rät zur Vorsicht
Das sieht Thomas Hirmke, der Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), ganz anders. „Ich würde dieser Aussage des Unternehmens aufs Erste nicht vertrauen und ich würde nichts kaufen, wo ich eine Anzahlung machen muss“, sagt Hirmke zum KURIER. „Es mag vielleicht sein, dass es zu einer Fortführung kommt und Bestellungen, wie zum Beispiel von Küchenmöbeln, durchgeführt werden, aber dass das hundert Prozent sicher ist, darauf würde ich nicht vertrauen.“ Nachsatz: „Einen Barkauf kann man machen – und ich würde die Gutscheine rasch einlösen.“ Was am Ende tatsächlich Sache ist, werde der Insolvenzverwalter entscheiden.
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Was die Anzahlungen betrifft, erinnert VKI-Jurist Hirmke auch an den Worst Case im Insolvenzverfahren. Im schlimmsten Fall ist der Kunde, der angezahlt hat, ein Gläubiger und erhält wie alle anderen Gläubiger auch nur die Insolvenzquote.
Satte Entschuldung
Für Kika/Leiner kommen zwei Insolvenzverfahren in Frage: erstens ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Das heißt, das Management führt die Geschäfte weiter und ein Sanierungsverwalter wird beigeordnet. Am Ende des Verfahrens verzichten die Gläubiger in der Regel auf 70 Prozent ihrer Forderungen. Zweitens könnte Kika/Leiner ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragen. In diesem Fall führt ein Sanierungsverwalter die Geschäfte und das Unternehmen wird am Ende 80 Prozent seiner Schulden los. Oder anders gesagt: Das Unternehmen schafft sich 80 Prozent der Schulden vom Hals. Letztere Variante erscheint Experten als die wahrscheinlichere.
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