Worauf man bei mündlichen Vereinbarungen dringend achten sollte

Worauf man bei mündlichen Vereinbarungen dringend achten sollte
Was ist wahre Handschlagqualität? - Und wie bindend sind mündliche Vereinbarungen wirklich?

Der Chef sagt der Gehaltserhöhung zu, man gibt sich die Hand und die Sache ist fix. Oder etwa doch nicht?

Einfach ist Angelegenheit beim Thema Arbeitsvertrag. Denn hier hat die Arbeiterkammer eine ganz klare Antwort: Es ist "normalerweise an keine Formvorschrift gebunden." Ein Arbeitsvertrag kann somit schriftlich, mündlich oder sogar durch eine sogenannte "schlüssige Handlung” zustande kommen. Das bedeutet: Wenn jemand beispielsweise eine Arbeitsleistung für eine andere Person erbringt und diese Leistung auch angenommen wird, gilt das bereits als Abschluss eines Arbeitsvertrags. Aber: Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, muss ein Dienstzettel aushändigt werden.

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Wie bindend mündliche Vereinbarungen im Allgemeinen sind, weiß Biljana Savic (Arbeiterkammer Wien). Auch hier gilt: „Grundsätzlich können Vereinbarungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich wirksam und bindend abgeschlossen werden.“ Das würde zum Beispiel bei einvernehmlichen Auflösungen, Gehaltserhöhungen oder Vereinbarungen über Urlaubskonsum bestehen.

Hält sich eine der beiden Seiten nicht an eine getroffene Vereinbarung, können offene Ansprüche in der Regel gerichtlich eingefordert werden. Hier sei die Beweisfähigkeit ein zentrales Thema. Savic empfiehlt aus juristischer Vorsicht Vereinbarungen immer zu verschriftlichen und diese schriftlichen Nachweise zwecks Nachweisfähigkeit aufzubewahren. Das gilt etwa für Urlaubsvereinbarungen oder etwa Gehaltserhöhungen.

Biljana Savic betont an dieser Stelle das „Schriftlichkeitsgebot“. Wenn im Arbeitsvertrag von diesem Schriftlichkeitsgebot die Rede ist (was laut Savic nicht selten vorkommt) müsse man bedenken, dass „lediglich mündlich abgeschlossene Vereinbarungen nicht mehr wirksam sind.“ Deswegen: Besser auf Nummer sicher gehen und alle relevanten Vereinbarungen, die in der Arbeit getroffen werden zu Papier bringen.

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