Arbeiterkammer: "Es gibt keine Gratisarbeit in Österreich"

Arbeiterkammer: "Es gibt keine Gratisarbeit in Österreich"
Eine Jugendliche macht ein Schnupper-Monat und bekommt kein Gehalt, noch ist sie versichert. "Rechtswidrig", sagt die AK.

Eine Jugendliche macht einen „Schnupper-Monat“, arbeitet 30 Stunden die Woche und ist weder vom Unternehmen versichert, noch bekommt sie ein Gehalt. Die Filialleitung behauptete auf Nachfrage, die geleisteten Stunden wären „gratis“ gewesen. Gibt es das?

„In Österreich gibt es keine Gratisarbeit“, sagt AK-Jurist Philipp Brokes. Das sei ganz pauschal beantwortbar. Ab der ersten Minute, die man in einem Betrieb verbringt, und nicht entscheiden kann, ob man kommt und wann man kommt, sei die Leistung zu bezahlen – in den meisten Fällen nach Kollektivvertrag.

Spätestens bei Arbeitsantritt hat die Meldung beim Krankenversicherungsträger zu erfolgen – auch bei geringfügiger Beschäftigung. "Alles andere wäre rechtswidrig", so Brokes. Dass Praktika und Volontariate keinen Regeln unterliegen „seien Mythen, die sich eingeschlichen haben, aber am Arbeitsrecht klar vorbeigehen“, stellt der AK-Jurist fest.

Arbeiterkammer: "Es gibt keine Gratisarbeit in Österreich"

AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes

Verstoß kann teuer werden

Einen Mitarbeiter nicht beim Krankenversicherungsträger anzumelden, kann für den Dienstgeber teuer werden: Die Mindeststrafe liegt bei 730 Euro, sagt Brokes. Ein Erstverstoß kann bis zu 2.180 Euro kosten. Im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro pro Person. Jedoch würde die Meldung beim Versicherungsträger eher erfolgen, als die korrekte Bezahlung, merkt Brokes an. 

Seit 2021 soll in heimischen Betrieben nämlich die Unterschreitung der KV-Gehälter wieder zunehmen, gibt Philipp Brokes an. Im Zweifelsfall solle man sich deshalb Beratung einholen.

Auch die Eltern der Jugendlichen, die den Schnupper-Monat in einem heimischen Betrieb ohne Entgelt absolvierte, holten sich Beistand von der Arbeiterkammer ein. Diese machte die Ansprüche der Jugendlichen nachwirkend geltend. Es erfolgte eine Nachmeldung beim Sozialversicherungsträger. Auch in puncto Bezahlung lenkte der Betrieb ein und zahlte die offenen Ansprüche.  

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