Universitäten: Zitieren statt plagiieren

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An Österreichs Unis prüft eine Software Bachelor- und Masterarbeiten auf Plagiate. Teile von Texten zu übernehmen oder sich die Arbeit von Ghostwritern schreiben zu lassen ist kein Kavaliersdelikt. Im Ernstfall wird der Titel aberkannt.

Erst vor wenigen Tagen hat eine deutsche Uni acht Medizinern den Doktortitel entzogen. Der Grund: Sie haben abgeschrieben. Obwohl die Reihe an abschreckenden Beispielen lang ist und Plagiate folgenschwere Stolpersteine für Politiker und gefürchtet unter Studenten sind, passiert es immer wieder. Mittlerweile gibt es an praktisch allen österreichischen Unis eine Plagiats-Software, abschreiben geht also nur mehr selten gut. Die Software vergleicht die Arbeiten auf Textgleichheiten mit bereits veröffentlichten Werken, plumpen Übersetzungen und einfachen Satzumstellungen. „Allen Lehrenden, die Arbeiten betreuen, bieten wir die Möglichkeit, die Software vor Abschluss der Arbeiten zu verwenden“, sagt Erich Müller, Vizerektor an der Uni Salzburg. Bisher sei dies noch nicht verpflichtend gewesen, doch mit Beginn des nächsten Studienjahres werde die Verwendung der Plagiatssoftware verpflichtend. So können Plagiate von vornherein praktisch ausgeschlossen und Zitierfehler überarbeitet werden.

Verdachtsfälle

Allein an der Uni Salzburg werden jedes Jahr rund 1000 bis 1500 Arbeiten überprüft. „Wird ein Verdachtsfall, der meist ältere Arbeiten betrifft, von außen an uns herangetragen, dann wird dieser im Rektorat geprüft“, so der Vizerektor. Bestätigt sich der Verdacht, widmet sich eine Kommission der Sache. Doch nicht jeder Zitierfehler begründet gleich einen Plagiatsfall. Denn jede Arbeit hat einen bestimmten Prozentsatz an Teilen, die übernommen wurden, erklärt Müller. Der Anteil der abgeschriebenen Passagen darf jedoch einen bestimmten Prozentsatz, der bei rund 15 bis 20 Prozent liegt, nicht überschreiten. Doch das beurteilt im Einzelfall die Person, welche die Arbeit betreut. Ein Plagiat liegt immer dann vor, wenn Texte, Bilder und Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Abhilfe schafft nur übergenaues Zitieren unter Beachtung der Zitierregeln für wissenschaftliche Arbeiten.

Was viele nicht wissen

Plagiate verjähren nicht. Außerdem widersprechen Plagiate keinesfalls nur den akademischen Standards: In vielen Fällen wird dabei auch das Copyright der Originale verletzt, was eine strafbare Handlung darstellt. Es handelt sich dabei also um keinen Kavaliersdelikt. Dasselbe gilt bei Ghostwriter-Fällen, fliegen diese auf, kann der akademische Titel ebenfalls aberkannt werden. Sogenannte Plagiatsjäger machen Jagd auf unsauber verfasste Arbeiten von Politikern, Stars und Wirtschaftsgrößen. Auf der Homepage VroniPlag Wiki tauschen sie sich aus und machen ihre Fundstücke auch öffentlich. Der prominenteste Fall ist jener des deutschen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Einem Studenten sind die abgeschriebene Passagen Jahre später aufgefallen. Innerhalb von zwei Wochen führte dies zur Aberkennung von Guttenbergs Doktortitel und zu seinem Rücktritt. In Österreich sorgte die Dissertation des früheren Wissenschaftsministers und nunmehrigen EU-Kommissars Johannes Hahn für Diskussionen. Er durfte seinen Doktortitel aber behalten, da seine Arbeit zwar nach heutigen Kriterien ein Plagiat wäre, aber eher nicht nach jenen vor 25 Jahren, als die Arbeit verfasst wurde.

Aberkennung des Titels

Für Studenten, bei denen grobe Verfehlungen nach der Beurteilung der Arbeit aufgedeckt werden, heißt es zurück an den Start. Die Beurteilung der Arbeit wird in diesem Fall für nichtig erklärt und unter Umständen auch der akademische Titel aberkannt. Besonders problematisch sind Fälle, in denen ein akademischer Grad erschlichen wurde, dessen Erwerb Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiterem Studium war – etwa die Erschleichung des Bachelors, um das Masterstudium zu machen. In diesem Fall werden beide Titel aberkannt. Ordentliches Arbeiten lohnt sich also.

Hier zurück zum Themenschwerpunkt.

- abrupte Stilwechsel
- Rechtschreib- oder Grammatikfehler nur in Teilen der Arbeit
- ausschließliche Verwendung älterer Literatur
– mangelhafte Quellenangaben nur alle paar Seiten
– Wort für Wort-Übersetzungen aus einer anderen Sprache
– plumpe Änderungen der Satzstellung des Originals
– Theorien und Hypothesen, die inhaltlich übernommen werden
– reine Sammlung und Aufbereitung vorhandener Quellen

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