Ein Master ist das Minimum

APA1390079-2 - 13102009 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 192 II - Studenten sitzen am 13. Oktober 2003 waehrend einer Lehrveranstaltung im Audimax der Uni Wien am Boden der Gaenge des ueberfuellten Hoersaales. Nach Hochschülerschaft und Grünen sprechen sich nun auch Rektoren für Ausgleichszahlungen Deutschlands wegen des Ansturms deutscher Studenten auf österreichische Universitäten aus (Archiv). APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Einheitliche Lehrerausbildung: Der Wegweiser durch die neue Ausbildungsstruktur

Die am Mittwoch im Rahmen der Bildungsreform verkündete Vereinheitlichung der Lehrerausbildung sieht eine wissenschaftliche Ausbildung für Pädagogen aller Schultypen vor. Dennoch bleiben weiter unterschiedliche Wege zu den verschiedenen Lehrämtern bestehen, wobei die Regierung eine erhöhte Durchlässigkeit hervorhebt. Unterrichtet werden kann teilweise schon mit einem abgeschlossenen Bakkalaureat, für eine unbefristete Festanstellung bedarf es aber eines Master-Studiums. Nach dem mehrstufigen Eignungs- und Aufnahmeverfahren geht es für die Lehreranwärter je nach angestrebtem Schultyp folgendermaßen weiter:

Volksschullehrer müssen anstelle eines dreijährigen Bachelorstudiums künftig vier Jahre Bachelor- und ein Jahr Masterstudium absolvieren. Die Ausbildung soll dabei weiter zur Gänze an den Pädagogischen Hochschulen (PH) bleiben. Pflicht zur Kooperation mit Unis gibt es nicht. Will allerdings eine Uni Volksschullehrer ausbilden, muss sie dafür mit einer PH zusammenarbeiten. Prinzipiell sollen Bachelorabsolventen bereits mit der Induktionsphase unterrichten können, für eine Fix-Anstellung soll jedoch der Master Voraussetzung sein. Wie lange man bis zum Masterabschluss Zeit hat, muss erst geregelt werden. Hintergrund der doch deutlichen Verlängerung der Ausbildung: "Wir wollen, dass Volksschullehrer weiterhin Allrounder sind, aber zusätzliche Schwerpunktsetzungen im Studium ermöglichen", erklärt Ex-VP-Bundesrat Andreas Schnider, der die Reform für Unterrichts- und Wissenschaftsministerium begleitet hat. Schließlich würden an Volksschullehrer heute zusätzliche Anforderungen wie Sprach- und Frühförderung gestellt.

Die Ausbildung zum Sekundarlehrer durchlaufen alle, die Schüler in den Altersgruppen zwischen 10 und 19 Jahren unterrichten wollen (Neue Mittelschule, Gymnasien, Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen). Laut Gesetzesentwurf gilt der Grundsatz, dass sowohl PH als auch Unis "weiterhin ihre bereits bestehenden Lehramtsstudien selbstständig anbieten, wobei Kooperationen gewünscht sind". Den Bachelor können Unis bzw. PH allein oder gemeinsam anbieten, der Master muss hingegen zumindest teilweise an einer Uni stattfinden. Wer den vierjährigen Bachelor, den eineinhalb Jahre dauernden Master und die Induktionsphase hinter sich gebracht hat, kann damit sowohl an Neuen Mittelschulen (NMS) als auch an AHS oder in den allgemeinbildenden Fächern an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) unterrichten. In der NMS ist dabei laut Unterrichtsministerium ein Einsatz der Neo-Lehrer schon mit dem Bachelortitel vorstellbar, für eine Fixanstellung bleibt der Master Voraussetzung. Warum jemand, der an der NMS und damit nur die Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen unterrichtet, eine Unterrichtsbefähigung bis zu den 19-Jährigen braucht? Schnider: "Wir sind davon ausgegangen, dass eine qualitätsvolle Lehrerausbildung eine möglichst umfassende Fachausbildung braucht." Fachwissen sei für alle Lehrer der Sekundarstufe wesentlich, und immerhin gebe es etwa in der AHS-Unterstufe und der Hauptschule seit 1998 gemeinsame Lehrpläne. Und: Auch in der BHS würden Lehrer nicht die gesamte Altersgruppe unterrichten, für die sie ausgebildet wurden, sondern nur 14- bis 19-Jährige.

Sonderschullehrer bekommen keine separate Ausbildung mehr, wie es sie momentan gibt (drei Jahre an den PH). Stattdessen müssen sie sich zunächst für die Altersgruppe entscheiden, die sie unterrichten wollen. Dann erfolgt im Rahmen der Ausbildung zum Primarlehrer (an einer PH) oder Sekundarlehrer (an Uni, PH oder Verbund) eine Spezialisierung auf den gewünschten Schwerpunkt inklusive Pädagogik und eine weitere Vertiefung im Masterstudium. Bisher hat das Lehramt Sonderschule drei Jahre gedauert, künftig sind vier Jahre Bachelor- und ein- bzw. eineinhalb Jahre Masterstudium sowie die Induktionsphase nötig.

Wer praktische Fächer oder Berufsbildung an einer BMHS unterrichten will, muss sich dafür wie bisher berufsbegleitend an einer PH ausbilden lassen – allerdings bekommt man beim Berufseinstieg einen Mentor zur Seite gestellt. Künftig soll außerdem zumindest ein dreijähriger Bachelor in "Berufsbildung" Pflicht sein, wobei maximal der Lernumfang von zwei Jahren durch einschlägige Berufsausbildung und -praxis anerkannt werden. Dazu kann in manchen Fällen noch ein einjähriges Masterstudium kommen. Derzeit dauert die Zusatzqualifikation für Fachtheoretiker oder -praktiker prinzipiell drei Jahre.

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