Was darf der Vermieter für Sofa und Waschmaschine verlangen?
Eine Mietwohnung, die bereits möbliert ist, kann sehr praktisch sein. Man zieht nur mit seinem persönlichem Hab und Gut ein. Doch wie viel kostet die vorhandene Möblierung? Dies muss im Mietvertrag ausdrücklich geregelt sein. Es reicht nicht aus, dass die Möbel in der Wohnung vorhanden sind.
Herd, Dusche, WC: nicht extra verrechnen
Außerdem darf nicht für jeden Einrichtungsgegenstand Miete eingehoben werden. Herd, Spüle, Dusche, Waschbecken oder WC sind klassische Ausstattungsmerkmale einer Wohnung und dürfen nicht extra verrechnet werden. Bei der Möbelmiete für eine Küche sind somit Herd und Spüle auszunehmen.
So berechnen Sie die Möbelmiete
Wie wird also die Möbelmiete berechnet, wenn es eine vertragliche Vereinbarung gibt? Grundsätzlich darf sie laut Mietervereinigung einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. Als angemessen gilt dabei ein Wert, der sich aus den Anschaffungskosten der Ausstattung, der voraussichtlichen Restnutzungsdauer und einem Gewinnzuschlag berechnet.
12 Prozent Gewinnaufschlag
Der Gewinnzuschlag beträgt üblicherweise zwölf Prozent. Ein praktisches Beispiel: Der Wert einer Einbauküche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beträgt 10.000 Euro. Bei einer Restnutzungsdauer von 20 Jahren (240 Monaten) ergibt sich ein monatlicher Betrag von 41,67 Euro. Der Gewinnzuschlag beträgt bei 12 Prozent 5 Euro. Das monatliche Entgelt beträgt in Summe also 46,67 Euro netto. Mit 20 Prozent Umsatzsteuer 56 Euro.
Wer für Schäden aufkommt
Sollten Schäden am mitvermieteten Inventar entstehen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, muss der Mieter diese ersetzen. Wenn Einrichtung aber ohne das Verschulden des Mieters kaputt gehen, trifft ihn keine Pflicht. Im Streitfall lohnt es sich aber, Mietrechtsexperten zu Rate zu ziehen.
Kommentare