Darauf sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten

Darauf sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten
Oft lässt man sich bei der Wohnungssuche von Details blenden. Zwei Experten verraten, worauf es bei der Besichtigung ankommt.

Die Lage ist perfekt und der angegebene Mietpreis für die helle 80 Quadratmeter Wohnung scheint angemessen. Da ist man geneigt gleich zuzuschlagen, bevor ein vom Makler bereits erwähnter anderer Interessent, einem die Wohnung wegschnappt. „Lieber zweimal hinschauen und vor allem darüber schlafen“, rät Mietrechtsexperte Wolfgang Rosifka von der Arbeiterkammer Wien. Nicht selten wird erst beim zweiten Besuch der Wohnung klar, dass sie Mängel hat. „Findet die Besichtigung am Wochenende statt, werde ich vielleicht nicht auf den Lärm aufmerksam, der unter der Woche von einer im Haus untergebrachten Werkstatt z. B. ausgeht.“ warnt der Experte.

Auch Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der Wiener Mietervereinigung, rät: „Der beste Zeitpunkt für Besichtigungen ist werktags. Achten Sie darauf, einen Termin bei Tageslicht zu wählen. Abends oder bei Dämmerung ist eine Besichtigung nicht sinnvoll, da man bei künstlichem Licht Mängel der Wohnung oft übersieht.“ Um auch sonst nichts zu übersehen, ist es außerdem ratsam, nicht alleine zur Besichtigung zu gehen: „Im besten Fall hat man einen Begleiter, der sich mit baulichen Maßnahmen gut auskennt, oder der technisch versiert ist“, schlägt Walter Rosifka vor. Hanel-Torsch ergänzt: „Vier Augen sehen immer mehr als zwei und ihre Vertrauensperson kann ihnen beistehen und gegebenenfalls auch später noch als Zeuge bestätigen, was mit dem Makler oder Vermieter besprochen wurde.“

Darauf sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten

Betriebskosten und Befristungen

Die richtigen Fragen an den Makler zu stellen ist ein wesentlicher Punkt bei der Besichtigung, so Hanel-Torsch: „Fragen zum Haus, zur Infrastruktur und zu Nachbarn – aber auch, wie sich der Mietzins zusammensetzt und wer für die Erhaltung der Wohnung zuständig ist. Man sollte auch fragen, wann die Therme das letzte Mal gewartet wurde und wie der Elektrobefund aussieht.“ Und Walter Rosifka gibt zu bedenken: „Fragen Sie unbedingt, welche Wärmeversorgung die Wohnung hat. In letzter zeit häufen sich Fälle, in denen man überteuerte Energieversorgungsverträge mit“kaufen“ muss. Sich die letzte Betriebskostenabrechnung der Wohnung zeigen zu lassen, schützt vor Überraschungen.“ Gerade wenn die angegebenen Hausbetriebskosten verdächtig gering sind, ist Vorsicht geboten. Bei der ersten Jahresabrechnung nach Bezug könnte das böse Erwachen lauern. „Hinterfragen Sie, wofür die Kosten verwendet werden. Für den Mieter kann es von Vorteil sein, sich überhaupt auf einen Pauschalmietzins zu einigen,“ so Rosifka.

"Vorsicht auch bei befristeten Mietverträgen, diese sind erst nach einem Jahr kündbar, zu einem Monatsletzten. Rechnet man die dreimonatige Kündigungsfrist dazu, kann ich den Vertrag frühestens erst nach 16 Monaten beenden. Wenn ich nicht sicher bin, was die Wohnung betrifft, könnte das problematisch werden." Walter Rosifka, Arbeiterkammer

Darauf sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten

Vorsicht beim Miet-Anbot und Checkliste

Der Makler ist auch für die Vertretung der Mieterwünsche zuständig, gewöhnlich wird er schließlich vom Mieter bezahlt. Häufig legt er dennoch ein fertiges Anbot-Formular vor. Hanel-Torsch empfiehlt deshalb: „Legen Sie Ihre Wünsche klar und präzise dar. Haken Sie nach, wenn Ihnen etwas wichtig ist und verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen. Diese sind kaum zu beweisen. Lassen Sie sich Zusagen wie das Benutzungsrecht eines Gartens, Parkplatzes, Wasch- oder Hobbyraums, das Recht auf Tierhaltung etc. schriftlich bestätigen oder in den Mietvertrag aufnehmen.“

„Lassen Sie sich keinesfalls unter Zeitdruck setzen. Und: Finger weg, wenn man Sie zu einer sofortigen Unterschrift auf ein Miet-Anbot drängen möchte. Immer in Ruhe überlegen.“  
Elke Hanel-Torsch, Mietervereinigung

Besonders aufpassen sollte man mit dem Mietanbot: „Durch die Unterschrift auf einem Mietanbot ist man gebunden, eine bestimmte Wohnung zu den im Anbot genannten Bedingungen mieten zu wollen. Der Makler oder Vermieter kann dann frei wählen, welches der vorgelegten Anbote er annimmt“, klärt Walter Rosifka auf. „Die Mietervereinigung rät dazu, ein eventuelles Anbot immer individuell zu befristen – und zwar sehr kurz: maximal zwei Tage.“ ergänzt Hanel-Torsch. Nicht selten sind Wohnungen gar nicht so heiß begehrt, wie es einen der Makler glauben machen möchte.

Generell empfehlen die Experten, sich schon im Vorfeld gut über die Wohnung zu informieren und einen Finanzplan zu erstellen. „Leistbare, anständige Wohnungen in guter Lage zu finden, wird immer schwerer. Tatsächlich lauern immer mehr Betrüger und echte Mietfallen“, gibt sich Rosifka realistisch. Gut zu recherchieren und seine Rechte zu kennen, ist deshalb wichtig. Die Checkliste zur Wohnungsbesichtigung der Mietervereinigung hilft dabei, etwaige Fehler auszuschließen.

Darauf sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten

Elke Hanel-Torsch, Mietervereinigung

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