Darauf sollte man achten, wenn Hund oder Katze ins Haus einziehen
Wenn ein Hund oder eine Katze in die eigenen vier Wände einzieht, ist das eine große Bereicherung. Es bedeutet jedoch auch, Verantwortung zu übernehmen. Vorab sollte man prüfen, welche Haustiere in der Wohnung erlaubt sind. Die Hausordnung legt das fest. Aber: Ein generelles Haustierverbot ist nicht möglich. Steht im Mietvertrag, "die Haltung von Haustieren ist verboten", so muss sich der Mieter nicht daran halten. Das Halten von Tieren, von denen keine Bedrohung ausgeht, ist jedenfalls erlaubt. Gemeint sind damit Meerschweinchen, Hamster und ähnliches.
Der Hund liegt wie so oft im Detail
Ist im Mietvertrag hingegen geregelt, dass etwa keine Kampfhunde oder generell keine Hunde in der Mietwohnung gehalten werden dürfen, dann muss der Mieter sich daran halten. Ist vertraglich nichts bezüglich Tierhaltung geregelt, muss der Mieter den Vermieter auch nicht darüber informieren, dass vier- oder mehrbeinige MItbewohner einziehen.
Räume tiersicher machen
Egal, ob großes Haus mit Garten oder kleine Wohnung in der Stadt – das Zuhause muss (tier)sicher gemacht werden. Ines Kmenta-Tasmali ist Tierärztin in Wien und weiß, was im Alltag alles passieren kann, wenn man nicht aufpasst: „Bevor eine Katze in die Wohnung einzieht, muss man unbedingt den Balkon mit einem Katzennetz sichern. Wenn man Kippfenster hat, sollte man darauf verzichten, diese zu kippen.“ Wenn nämlich eine Katze versucht, durch das gekippte Fenster durchzuschlüpfen, ist die Gefahr groß, dass sie dabei stecken bleibt und verletzt wird.
Hundewelpen
Aber auch beim Einzug eines Hundewelpen lauern Gefahren im Haus, die man rechtzeitig erkennen und ausschalten sollte. „Vorsicht vor Bällen oder anderen Spielsachen, die herumliegen und leicht anzubeißen sind: Hundewelpen könnten etwas davon verschlucken.“ Außerdem sind für einen Hund „Rückzugsorte“ in der Wohnung besonders wichtig. Das weiß auch Eva Persy von der Tierschutz Ombudsstelle in Wien: „Hunde brauchen definierte Rückzugsorte, sozusagen ein „Leo“ für den Hund. Dort darf man ihn dann auch nicht stören. Das kann auch ein eigenes Zimmer sein, in das der Hund sich zurückzieht, wenn er Ruhe braucht. Hunde schlafen durchschnittlich 17 Stunden am Tag und das sollte man ihnen auch gönnen.“
Regeln für Hauskatzen
Natürlich ist für den Hund neben dem Schlaf auch der Auslauf wichtig. „Man muss mit dem Hund regelmäßig Gassi gehen und ihm die Chance geben, mit anderen Hunden zu spielen“, erklärt Kmenta-Tasmali. Mit Katzen muss man nicht raus gehen, sie erkunden gerne selbst die Wohnung. Damit dabei nichts passiert, empfiehlt die Tierärztin: „Herdplatten, die sich bei Berührungen einschalten, sollte man sichern. Und keine giftigen Pflanzen in der Wohnung haben. Katzen könnten daran schlecken, weil das ihrem natürlichen Instinkt entspricht.“ Was vielleicht noch nicht ausreichend bekannt ist: „Wohnungskatzen muss man Katzengras anbieten“, so Persy, weil das wichtig für die Verdauung der Stubentiger ist. Außerdem freuen sich Katzen über einen Kratzbaum, der „am besten vor dem Fenster steht und oben eine Plattform zum Hinlegen hat.
Informationen einholen
Denn Katzen wollen gern einen Überblick haben“, erklärt Persy. Egal ob Hund oder Katze bei ihnen einziehen, in jedem Fall sollten Sie sich ausgiebig informieren, um das passende Tier für sich zu finden. Denn mit der Anschaffung eines Haustieres übernimmt man Verantwortung für ein Lebewesen.
Evelyn Horak und Bernadette Altrichter vom Tierquartier Wien geben einen Überblick
1. Vor der Anschaffung eines Haustieres sollte man sich gut überlegen, wie lange das jeweilige Tier durchschnittlich lebt – und ob das zu den eigenen Lebensumständen passt. Außerdem ist wichtig zu klären, wer sich um das Haustier kümmert, wenn sich zum Beispiel die Arbeitszeiten oder der Wohnort ändern.
2. Rechtliche Punkte abklären: Darf ein Hund oder eine Katze in die Mietwohnung einziehen? Hier sollte man sich die Hausordnung genau anschauen und zur Sicherheit auch mit dem Vermieter sprechen. Katzenbesitzer müssen außerdem ein Katzengitter im Außenbereich verpflichtend anbringen.
3. Für Hundebesitzer gilt: Seit dem 1. Juli 2019 ist in der Stadt Wien die Absolvierung des Sachkundenachweises vor Anschaffung eines Hundes gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, künftigen Hundehaltern in einem mehrstündigen Kurs notwendige Grundkenntnisse über die Hundehaltung beizubringen. Es werden wichtige Informationen über Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung von Hunden sowie die rechtlichen Bestimmungen vermittelt. Mehr Infos dazu gibt es bei der Tierschutz Ombudsstelle Wien.
4. Für Katzenhalter gilt: Vorsicht vor giftigen Zimmerpflanzen – Katzen knabbern aus Instinkt gerne an Pflanzen und könnten sich im schlimmsten Fall vergiften. Lilien sind besonders giftig für Katzen.
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