Nachbarschaftsstreit: Wie man sich gegen Lärm oder Rauch wehrt

Nachbarschaftsstreit: Wie man sich gegen Lärm oder Rauch wehrt
Da liegt was in der Luft: Lärm, Rauch oder ein Geruch, der für Streitigkeiten sorgt. Wie man sich gegen Immissionen wehrt.

Beethovens 5. Sinfonie scheint kein Ende zu nehmen. Der Nachbar tobt sich wieder einmal stundenlang am Klavier aus. Auch Gebell, das Getrappel von Kinderfüßen oder Partymusik sind unangenehme Einflüsse. Lärm ist generell der Nummer-1-Störfaktor in Österreichs Nachbarschaft, zeigen diverse Umfragen. Insgesamt können Immissionen aller Art wie Rauch, Gase, Geruch, Erschütterung oder Abwasser das nachbarschaftliche Verhältnis beträchtlich trüben. Dabei ist rechtlich gesehen das Feld der Immissionen ein sehr schwammiges, weiß Rechtsanwalt Bernhard Mlynek: „Es gibt nicht einmal eine konkrete Definition zu Immissionen.“

Wenn der Hahn kräht

Zentrale Norm des privatrechtlichen Nachbarrechts ist § 364 Abs 2 ABGB. Danach kann der Eigentümer eines Grundstückes dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen untersagen, wenn sie das „ortsübliche Ausmaß überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen.“ Was als ortsüblich gilt, ist von Fall zu Fall abzuwägen und liegt somit im Argumentationsspielraum des zuständigen Anwalts. Mlynek: „Betroffene können sich im Vorhinein oft nicht sicher sein, ob die konkrete Immission dem Nachbarn untersagt werden kann.“ Einige Eingrenzungen gibt es dann doch. „Wenn der Hahn in Wien kräht, gibt’s Probleme“, sagt Ulrike Mayer, Leiterin der Rechtsberatung der Versicherungsgesellschaft D.A.S.

Keine Rücksicht auf Ästheten

Nachbarschaftsstreit: Wie man sich gegen Lärm oder Rauch wehrt

So ein Misthaufen ist in der Stadt nicht zu tolerieren, am Land gehört der Geruch quasi zum Leben dazu. Gegen Kinderlärm könne man so gut wie nie rechtlich vorgehen, vor allem dann nicht, wenn er untertags zwischen 6-22 Uhr stattfindet. „Auch gegen den Nachbarshund kann man sich leichter durchsetzen, wenn er nachts ständig bellt“, so Mayer. Fest steht auch: Sehr empfindliche Personen haben es nicht leichter. „Für die Beurteilung wird stets der Durchschnittsmensch herangezogen“, sagt Rechtsanwalt Mlynek. Auch gegen die hässlichen Gartenzwerge auf Nachbars Grundstück lässt sich kaum vorgehen. „Auf ästhetisches Empfinden wird keine Rücksicht genommen.“ In welchem Fall man rechtlich sehr wohl eine Chance hat, ist, wenn die Gesundheit darunter leidet.

Toleranz üben

Fühlt man sich nun von einem Geräusch, Geruch oder gar einer Hecke gestört, so raten die Experten, zuerst bei der Gemeinde oder bei einem Anwalt nachzufragen, wer im Recht liegt und dann zu versuchen, mit dem Nachbar selbst eine Lösung zu finden. „Gleich den Anwaltsbrief zu schicken, wird zumeist als Angriff aufgefasst und ist für eine gute Nachbarschaft nicht von Vorteil“, sagt Mlynek. Manchmal kann eine Schlichtungsstelle oder Mediation helfen. Erst in letzter Konsequenz sollte man eine Unterlassungsklage einreichen. „So ein Verfahren kann im schlimmsten Fall bis zu 10.000 Euro kosten und bis zu einem Jahr dauern“, sagt Mayer. „Und Sie müssen ja anschließend immer noch mit dem Nachbarn leben.“ Nützlich ist in jedem Fall, Beweise zu sammeln: Tonaufnahmen und Bilder sowie ein Tagebuch zu führen. Dadurch erhöhen sich die Chancen, sein Recht auf mehr Lebensqualität durchzusetzen. Mayer: „Ich kann verstehen, dass manche Menschen sehr unter ihren Nachbarn leiden, aber dennoch wünsche ich mir mehr Toleranz. Miteinander sprechen hilft oder einfach einmal den Nachbarn auch zur Party einladen.“ - Claudia Weber

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