Kann ich die Miete reduzieren, wenn ich weder heizen noch duschen kann?

Kann ich die Miete reduzieren, wenn ich weder heizen noch duschen kann?
Ist die Wohnung teilweise unbenutzbar, dann kann die Miete reduziert werden. Wie man das macht? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 30. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Betriebskostenabrechnung und die Einsicht in die jeweiligen Belege geht.

Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Georg Röhsner von Eversheds Sutherland Rechtsanwälte. Er hat folgende Rechtsantwort:


FRAGE: Während meines Urlaubs ist Wasser aus meiner Wohnung in die darunterliegende Wohnung getropft. Die Feuerwehr ist in meine Wohnung eingestiegen und hat  viel kaputt gemacht, unter anderem meine Wohnungstüre.

 Die Ursache des Schadens wurde selbst durch den Gutachter der Versicherung nicht gefunden – mein Verschulden war es  nicht.  Ein Heizungsrohr steht unter Verdacht, allerdings wurde die Heizung im März abgedreht. 


 

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