Wie bringt man den Verwalter dazu, die Betriebskostenabrechnung vollständig zu legen?

Wie bringt man den Verwalter dazu, die Betriebskostenabrechnung vollständig zu legen?
Ist die Betriebskostenabrechnung unvollständig, dann ist eine Kontrolle schwierig. Kann man sich dagegen wehren? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 30. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Betriebskostenabrechnung und die Einsicht in die jeweiligen Belege geht.


FRAGE: Ich bin Mieterin in einem Haus mit Miet- und Eigentumswohnungen. Die Hausverwaltung hat die Betriebskostenabrechnung heuer verspätet gelegt. 

Die einzelnen Positionen sind in der Abrechnung nicht aufgelistet, sondern nur die Summe der Ausgaben. So lässt sich die Richtigkeit nicht überprüfen, daher will ich Einsicht in die Langfassung der Abrechnung. 

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