Ist für eine Klimaanlage die Zustimmung aller Eigentümer notwendig?

Ist für eine Klimaanlage die Zustimmung aller Eigentümer notwendig?
Die Temperatur in der Wohnung ist zu hoch. Jetzt sollen Außenjalousien und eine Klimaanlage her. Wer muss zustimmen? Die Rechtsanwältin klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 16. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um Maßnahmen zur Raumkühlung geht.

FRAGE: Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung und möchte Außenjalousien anbringen sowie eine Klimaanlage mit einem Klimaaußengerät installieren lassen. Brauche ich dafür die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer?

Ist für eine Klimaanlage die Zustimmung aller Eigentümer notwendig?

Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl ist Expertin u.a. für Bauträgerrecht, Miet- und Wohnrecht und Immobilienrecht in Wien. Sie beantwortet Fragen am KURIER Wohntelefon.

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