Wer haftet, wenn ein leer stehendes Reihenhaus verfällt?
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Wir wohnen in einer Reihenhausanlage in Eigentum. Ein Reihenhaus wird schon seit Jahren nicht bewohnt. Die Fenster stehen offen, der Garten ist verwüstet, der Rauchfangkehrer kann auch nicht nach dem Rechten sehen. Wer muss zahlen, falls es zu Reparaturen z. B. an den Fenstern kommt?
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