Wer haftet, wenn ein leer stehendes Reihenhaus verfällt?

Wohnsiedlung (Symbolbild)
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Wir wohnen in einer Reihenhausanlage in Eigentum. Ein Reihenhaus wird schon seit Jahren nicht bewohnt. Die Fenster stehen offen, der Garten ist verwüstet, der Rauchfangkehrer kann auch nicht nach dem Rechten sehen. Wer muss zahlen, falls es zu Reparaturen z. B. an den Fenstern kommt?

Elke Hanel-Torsch am KURIER Wohntelefon
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Generell zählen die Fenstern zu den allgemeinen Teilen. Für deren Erhaltung ist laut Gesetz die Eigentümergemeinschaft zuständig. Abweichende Vereinbarungen im Wohnungseigentumsvertrag sind jedoch möglich. Sollte Ihrem Nachbarn ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen sein, kann ein Schadenersatzanspruch in Frage kommen. Dieser wäre bei Gericht geltend zu machen.
Die Hausverwaltung sollte den Eigentümer auf alle Fälle schriftlich auffordern, sich um sein Objekt ordnungsgemäß zu kümmern, denn eine Verwahrlosung kann auch massive Folgen für die übrigen Wohnungseigentümer haben.
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