Darf ich das Schnittgut von Nachbars Hecke über den Zaun werfen?

Darf ich das Schnittgut von Nachbars Hecke über den Zaun werfen?
Die Hecke hängt über den Zaun in die Straße - der nette Nachbar kürzt den Überhang und will das Schnittgut dem säumigen Nachbarn über den Zaun schmeißen. Darf er das? Die Rechtsanwältin klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. Der nächste Termin ist übrigens am 2. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage unserer Leser erreicht, in der es um das den Überhang einer Hecke geht. Konkret ist das Anliegen wie folgt:

FRAGE: Die Hecke meines Nachbarn wächst über den Zaun und ragt in die Fahrbahn hinein, die direkt an den Zaun angrenzt. Die Fahrbahn wird dadurch so verengt, dass Autos bei Gegenverkehr Gefahr laufen, durch die Hecke zerkratzt zu werden. Ich habe den Überhang bei der Hecke meines Nachbarn geschnitten. Das Schnittgut habe ich auf seinen Grund geworfen. Jetzt beschwert er sich. Wer hat recht?

Darf ich das Schnittgut von Nachbars Hecke über den Zaun werfen?

Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl ist Expertin u.a. für Bauträgerrecht, Miet- und Wohnrecht und Immobilienrecht in Wien. Sie beantwortet Fragen am KURIER Wohntelefon.

Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort auf die Frage:

ANTWORT: An sich ist der Grundeigentümer, dessen Bäume, Sträucher oder Hecken in die Fahrbahn ragen und somit die freie Sicht über den Straßenverlauf nehmen oder die Benützbarkeit der Straße hindern, verpflichtet, den Überhang zu entfernen. Gemäß § 91 Abs1 StVO kann die zuständige Behörde dem Grundeigentümer sogar die Ausästung oder Entfernung auftragen. Somit haben Sie grundsätzlich dem Nachbarn die Arbeit des Zurückschneidens abgenommen. 

Jedoch: Mit dem Hinüberwerfen des Schnittgutes auf den Nachbarsgrund ist an sich wiederum eine Besitzstörung verwirklicht. Ich würde Ihnen daher beim nächsten Mal empfehlen, so die Hecke wieder zu stark in die Fahrbahn hineinwächst, den Nachbarn darauf aufmerksam machen und ihn zum Rückschnitt auffordern. Falls er untätig bleibt, müsste man ihn bei der Behörde (Magistrat Wien, Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und er erhält einen behördlichen Auftrag mit Strafandrohung.

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