Darf ich das Schnittgut von Nachbars Hecke über den Zaun werfen?
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. Der nächste Termin ist übrigens am 2. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage unserer Leser erreicht, in der es um das den Überhang einer Hecke geht. Konkret ist das Anliegen wie folgt:
FRAGE: Die Hecke meines Nachbarn wächst über den Zaun und ragt in die Fahrbahn hinein, die direkt an den Zaun angrenzt. Die Fahrbahn wird dadurch so verengt, dass Autos bei Gegenverkehr Gefahr laufen, durch die Hecke zerkratzt zu werden. Ich habe den Überhang bei der Hecke meines Nachbarn geschnitten. Das Schnittgut habe ich auf seinen Grund geworfen. Jetzt beschwert er sich. Wer hat recht?
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