Wer muss für das Wasser im Pool des Nachbarn zahlen?

Symbolbild
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 2. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at.
FRAGE: Wir sind Eigentümer in einer Reihenhausanlage mit sechs Einheiten. Zwei Eigentümer haben jetzt in ihren Gärten Pools angelegt. Wer muss die Befüllung mit Wasser bezahlen? Die Allgemeinheit?

Elke Hanel-Torsch am KURIER Wohntelefon
Am Wohntelefon gab diesmal Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung Auskunft.
ANTWORT: Sofern für die einzelnen Einheiten keine eigenen Wasserzähler vorhanden sind und es auch keine Vereinbarung über einen abweichenden Verteilungsschlüssel gibt, werden die Wasserkosten im Rahmen der Betriebskosten abgerechnet.
Dies bedeutet, dass alle entsprechend ihrem Verteilungsschlüssel die Kosten tragen müssen.
Für die zukünftigen Abrechnungen kann durch schriftliche Vereinbarung aller Eigentümer ein abweichender Verteilungsschlüssel getroffen werden.
Auch denkbar ist: Wenn die Erfassung des Kaltwassers mit einem wirtschaftlich vernünftigen Kostenaufwand durch Messvorrichtungen möglich ist, so kann eine Mehrheit von zwei Drittel der Anteile eine verbrauchsabhängige Aufteilung beschließen.
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