Nächtlicher Vandalismus: Dürfen wir eine Kamera montieren?

ABD0008_20170816 - ARCHIV - Am einem ehemaligen Dienstgebäude der Deutschen Bundesbank in Dresden (Sachsen) ist am 18.05.2015 eine Kamera zur Video- Überwachung zu sehen. Markus Ulbig (CDU) informiert sich über das Projekt zur Videoüberwachung zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität in Görlitz. (zu dpa «Projekt zur Videoüberwachung in Görlitz» vom 16.08.2017) Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 2. September 2024, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at

Wir sind eine Anlage mit 20 Eigentumswohnungen und haben mit nächtlichem Vandalismus zu kämpfen. Türschlösser werden zugeklebt, die Beregnungsanlage wird manipuliert, Autos in der Garage  zerkratzt. Abgesehen vom Ärger erhöhen die  ständigen Reparaturen die Betriebskosten für alle. Dürfen wir eine Kamera montieren?

Elke Hanel-Torsch am KURIER Wohntelefon

Elke Hanel-Torsch am KURIER Wohntelefon

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Im Wohnungseigentum gilt für die Installierung von Videoanlagen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, dass alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Dabei muss konkret festgelegt werden, wer die aufgezeichneten Daten der Videoüberwachung verwahrt, wer diese Daten durchsehen darf, welche Kosten mit der laufenden Überwachung verbunden sind und wie diese zu tragen sind und dass eine unnötige Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der Eigentümer unterbleibt. 

Weiters ist eine Videoüberwachung nur dann zulässig, wenn diese verhältnismäßig ist. Kann derselbe Schutzzweck durch gelindere Mittel erreicht werden, dann darf keine Videoüberwachung vorgenommen werden.

Kommentare