Makler-Honorar: Bestellerprinzip tritt in Kraft

Makler-Honorar: Bestellerprinzip tritt in Kraft
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen zahlt ab 1. Juli der Erstauftraggeber. Wie sich die Änderungen auf den Markt auswirken.

Am 1. Juli tritt die Novelle des Maklergesetzes in Kraft. Konkret gilt dann das Erstauftraggeberprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen, nicht aber im Eigentum. Bisher wurde der Mieter zur Kasse gebeten, auch wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Fällig wurden bis zu zwei Bruttomonatsmieten. Das ändert sich nun. Künftig ist es so, dass der Erstauftraggeber diese Maklerprovision begleichen muss. Das wird in den meisten Fällen der Vermieter sein.

„Viele Mieter, die aktuell auf Wohnungssuche sind, wollen daher die wenigen Tage bis zum Stichtag abwarten, in der Hoffnung, sich viel Geld zu ersparen“, beobachtet Sonja Kaspar, Wohnexpertin von Otto Immobilien. Wer nicht so lange warten kann, weil ein Mietvertrag ausläuft oder die Wunschimmobilie gefunden wurde, kann zumindest versuchen, zu verhandeln. Dass solche Lösungen gefunden werden, bestätigt die Expertin von Otto Immobilien: „Die Makler sind gut vorbereitet und haben Modelle für Vermieter geschnürt.“

Makler-Honorar: Bestellerprinzip tritt in Kraft

Manche Vermieter überlegen freilich, ob sie ihre Immobilien selbst vermieten wollen, um sich die Provision zu sparen. „Ich sehe das als Chance für die Branche, denn die Vermieter werden sehen, wie viel Arbeit dahinter steckt“, so Sonja Kaspar. Sie rechnet damit, dass diese „zu den Profis zurückkehren werden.“

Das Angebot an Mietwohnungen ist derzeit in Wien und anderen Städten groß. Auch die Nachfrage nach Wohnraum zur Miete ist aktuell hoch. Das hat laut Sonja Kaspar unter anderem damit zu tun, dass viele Kaufinteressenten an der strengen Finanzierungsvergabe scheitern und nun stattdessen Wohnungen mieten – bis sich die Rahmenbedingungen verbessert haben. Ein Indiz dafür sei, das „größere Mietwohnungen für Familien wieder verstärkt nachgefragt werden“, beobachtet die Expertin.

Wohnungssuchende, die sich vor dem Inkrafttreten der Änderungen auf ein Wohnungsinserat melden und eine Besichtigung vereinbaren, den Mietvertrag aber erst nach dem 1. Juli unterschreiben, sind trotzdem provisionspflichtig , weil der Erstkontakt zählt – darauf weisen sowohl Mieterschützer als auch die Immobilienwirtschaft hin. Wer sich erst ab 1. Juli auf ein Inserat meldet, fällt in die neue Regelung.

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