Imkerbund erwirkte einstweilige Verfügung gegen Diskonter Penny

Biene
Einstweilige Verfügung untersagt irreführende Kennzeichnung von Honig.

Der Lebensmitteldiskonter "Penny" muss künftig Honig eindeutig deklarieren. So darf eine Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern nicht als "Hergestellt in Österreich" beworben werden, wenn dieser hierzulande nur abgefüllt wurde. Der Österreichische Erwerbsimkerbund (ÖEIB) hatte eine einstweilige Verfügung gegen diese Vorgehensweise beim Landesgericht Wiener Neustadt erwirkt, teilten die Erwerbsimker mit.

Der Diskonter vertrieb im Juli 2022 einen Blütenhonig, den er in einem in ganz Österreich erhältlichen Flugblatt (gedruckt und über das Internet) mit der blickfangartigen Ankündigung "Hergestellt in Österreich" beworben hatte. Allerdings handelte es sich laut Etikett um eine Honigmischung aus verschiedenen EU- und nicht EU-Ländern. Der Österreichische Erwerbsimkerbund brachte daraufhin eine Klage verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung ein.

Auch wenn das Verfahren noch nicht beendet ist, sieht sich der ÖEIB in seiner Ansicht bestätigt. Für Konsumenten hat der Imkerbund den Tipp parat, auf die klein gedruckten Herkunftsnachweise zu achten.

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