Homeoffice: Schweizer Arbeitgeber müssen Teil der Miete zahlen

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Urteil des Bundesgerichts löst Debatte über verpflichtende Kostenübernahme aus. In Österreich ist eine Vereinbarung nötig

Bei der Arbeit im Homeoffice müssen die Arbeitnehmer oft selbst für die anfallenden Kosten aufkommen. Nicht so in der Schweiz. Dort sorgt jetzt ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts vom 23. April für große Resonanz. Demnach müssen Schweizer Unternehmen ihren Angestellten auch einen Teil der Miete ersetzen, wenn sie sie im Homeoffice arbeiten lassen.

Mitarbeiter klagte

Wie die Sonntagszeitung berichtet, hatte ein Mitarbeiter einer Zürcher Treuhandfirma seinen Arbeitgeber auf Entschädigung geklagt. Die Firma argumentierte hingegen, es habe keine entsprechende Entschädigungsvereinbarung gegeben, daher sei man auch nicht verpflichtet gewesen, einen Teil der Wohnungsmiete zu erstatten.

Diesen Einwand ließen die Richter nicht gelten. Dass dem Mitarbeiter für das Homeoffice keine zusätzlichen Kosten – wie etwa das Anmieten eines zusätzlichen Zimmers – entstanden sind, war für die Richter kein Grund, von einer Entschädigung abzusehen. Gemäß Urteil ist die Firma nun sogar verpflichtet, die Entschädigung rückwirkend zu bezahlen. Der Mitarbeiter hatte in der Zwischenzeit gekündigt. Die Richter befanden eine monatliche Entschädigung von 150 Franken (ca. 141 Euro) für gerechtfertigt.

Folgewirkung

Laut Schweizer Arbeitsrechtlern könnte das Urteil weitreichende Folgen haben. Besonders jetzt während der Corona-Krise seien viele Beschäftigte von ihren Arbeitgebern aufgefordert worden, von zu Hause aus zu arbeiten, so Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, in der Sonntagszeitung. Angestellte hätten jedenfalls Anspruch auf Entschädigung, wenn sie unfreiwillige Homeoffice machten. Wer dies auf eigenen Wunsch tue, habe dies jedoch nicht.

Allgemein verpflichte das Gesetz die Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern alle zur Ausführung der Arbeit entstehenden Auslangen zu ersetzen. Darunter falle neben Laptops oder Drucker eben auch der Arbeitsplatz selbst. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber auch für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Deshalb dürfte auch der ergonomische Bürostuhl zukünftig vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. 

In Österreich Vereinbarung nötig

In Österreich muss der Arbeitgeber zwar dafür sorgen, dass im Homeoffice die nötige Technik zur Verfügung steht. Diverse Aufwandsentschädigungen für Strom, Internet oder Miete müssen in Ausmaß und Höhe aber extra vereinbart werden. Bei der Nutzung des privaten Handys ist etwa ein Einzelverbindungsnachweis der Gespräche notwendig, um die Kosten vom Arbeitgeber rückerstattet zu bekommen.

Die Arbeiterkammer empfiehlt, bereits im Vorhinein einen Ersatz für eventuell entstehende Aufwendungen zu vereinbaren, zum Beispiel über einen pauschalen Aufwandsersatz. In vielen Unternehmen gibt es dazu bereits Betriebsvereinbarungen.

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