Geplanter Pensions-Deal der Bank Austria "unzulässig"

Sozialminister Alois Stöger
Bank wollte sich auf Kosten der Steuerzahler viel Geld ersparen. Alois Stöger winkt ab.

Mit der geplanten Übersiedlung von 3.300 Mitarbeitern mit Altverträgen auf das staatliche ASVG-Pensionssystem will sich die Bank Austria von teuren Pensionslasten befreien (der KURIER berichtete). Dafür wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Die Bank ist sich ihrer Sache rechtlich sicher. Nun hat der zuständige Sozialminister Alois Stöger aber einen solchen Transfer für unzulässig erklärt.

Ohne einen Gesetzesbeschluss sei eine Überleitung der Mitarbeiter der Bank Austria in die allgemeine Pensionsversicherung gemäß ASVG nicht möglich, erklärte Stöger Donnerstagabend. Ein Gesetzespassus, auf den sich die UniCredit-Tochter berufe, sei auf den Fall nicht anwendbar. Anlass für die Aussage war eine Dringliche Anfrage der FPÖ im Bundesrat .

Staatliche Beihilfe

Weil die Bank beim Übertrag als Mitgift nur 7 Prozent des Letztgehalts zahlen will - wie im Gesetz vorgesehen -, der reguläre Pensionsversicherungsbeitrag für alle ASVG-pflichtigen aber bei 22,8 Prozent liegt, sprechen Arbeitsrechtler (darunter Roland Gerlach) und Opposition (FPÖ) von einer möglichen verbotenen Beihilfe bzw. genehmigungspflichtigen staatlichen Beihilfe gemäß EU-Recht (der KURIER berichtete). Zumal die erwartete Differenz zwischen Beitragseinnahmen und Pensionszahlungen die staatliche Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bzw. der Steuerzahler zahlen müsse.

Heikle Verhandlungen

Die Bank Austria-Manager sind nach Informationen des Standard in der Causa jetzt aktiv geworden: In Verhandlungen mit dem Sozialministerium soll es darum gehen, dass die Bank den Transferbetrag erhöhen könnte. Wie stark das bestehende Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nun repariert werden muss, hängt vom Ausgang dieser heiklen Verhandlungen ab. Dass es wegen des Bank Austria-Pensionsdeals eine neue Anlassgesetzgebung geben muss, wird in Expertenkreisen als sicher gesehen.

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