Bank-Austria-Pensionen: Experte warnt vor EU-Strafe

Die Bank Austria beruft sich bei ihren Plänen auf ein Gesetz aus dem Jahr 1956
Die Übertragung der Pensionen ins ASVG- System könnte als illegale Staatshilfe eingestuft werden.

Die geplante Übertragung von 3300 Firmenpensionisten der Bank Austria in das staatliche Pensionssystem könnte Österreich auch Ärger mit der EU einbrocken, sagt der Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach. "Da habe ich eine Begünstigung, die ich sachlich rechtfertigen muss. Und ich wüsste nicht, wie man das machen soll", sagte Gerlach am Donnerstag im Ö1-Mittagsjournal.

Die EU-Kommission werde die Bundesregierung - und nicht die Bank Austria - auffordern, das zu rechtfertigen. "Das geht sehr formlos. Es könnte auch eine Strafe verhängt werden, weil sich Österreich nicht an EU-Recht hält", so Gerlach.

Vergleichbar mit AUA-Verkauf

Der Anwalt hält den Fall der Bank Austria mit der Staatshilfe für die AUA bei ihrem Verkauf an die Lufthansa für vergleichbar, auch wenn der Staat in diesem Fall kein Geld in die Hand nehme. Die Pensionsberechtigten bekämen aber irgendwann eine Leistung, die dann aus dem Steuergeld komme.

Das Gesetz, das die Übertragung von Pensionsansprüchen in die ASVG regle, stamme aus dem Jahr 1956 und sei überholt. Es sei nie angepasst worden, weil niemand daran gedacht habe, "dass jemand es für so eine Geschichte - ich sage nicht missbrauchen - gebrauchen kann", so der Arbeitsrechtler. Damals lagen laut Gerlach die Pensionsbeiträge bei 10 bis 11 Prozent, jetzt bei 22 Prozent. Eine Gesetzesänderung wäre jetzt der richtige Weg.

Ohne Gesetzesänderung muss die Bank Austria nur 7 Prozent des Letztgehaltes eines Mitarbeiters zu dessen Pension beitragen, während alle anderen 22 Prozent bezahlen müssten. Die Begünstigung der Bank könnte nach Schätzung der Grünen bis zu einer Milliarde Euro betragen. Die Bank Austria hält das Vorhaben weiterhin für rechtmäßig und gesetzlich gedeckt und hat dazu entsprechende Rechtsmeinungen eingeholt.

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