Wie die Bank Austria dem Staat die Pensionslast umhängen will

Sozial- und Finanzminister wollen den Pensionsvorstoß der Bank Austria stoppen.
Die Bank beruft sich auf ein Gesetz, das ihr den billigen Ausstieg aus Pensionen erlaubt. Sozial- und Finanzminister will das so nicht hinnehmen.

Die Bank Austria, der die italienische Mutter ein hartes Kostensenkungsprogramm verschrieben hat, will die Pensionsverpflichtungen für Mitarbeiter günstig loswerden. Der Gesetzgeber könnte dem Plan einen Strich durch die Rechnung machen. Der KURIER erklärt, worum es im Detail geht.

Warum haben Mitarbeiter der Bank Austria eine eigene Pension?

Das stammt noch aus der Zeit, als es die Zentralsparkasse gab, hinter der die Stadt Wien stand. Für deren Bedienstete gibt es noch heute eine Ausnahme aus dem ASVG-Pensionssystem, die im §5 ASVG geregelt ist – so wie für Beschäftigte von Bund, Ländern, Gemeinden und den von ihnen verwalteten Betrieben. Bei der Bank Austria gibt es rund 3300 der insgesamt mehr als 9000 Mitarbeiter, für die die Ausnahme aus dem ASVG gilt. Das sind nicht nur ehemalige Z-Mitarbeiter, der Übertritt in dieses System war in Einzelfällen bis zur Jahrtausendwende möglich.

Wie hat die Bank für die Pensionen dieser 3300 Mitarbeiter vorgesorgt?

Die Bank bildet in der Bilanz Pensionsrückstellungen, die die Pension der Mitarbeiter deckt. Anders als alle ASVG-Pensionsversicherten gibt es keinen Arbeitnehmerbeitrag. Für die 3300 aktiven Mitarbeiter im eigenen Pensionssystem hat die Bank nach eigenen Angaben 2,1 Mrd. Euro rückgestellt. Übrigens: Die 6800 Pensionisten bleiben im Bank-Austria-System, ihre Pensionen werden aus den Rückstellungen gezahlt. Insgesamt dürften die Rückstellungen für Aktive und Pensionisten 5,4 Mrd. Euro ausmachen.

Hatten die Bank Austria-Pensionisten Vorteile?

Die Höhe ihrer Pensionen errechnet sich nach den Gehältern der letzten 15 Jahre und nicht wie für ASVG-Pensionen nach dem Lebenseinkommen. Die Pensionen dieser Langzeit-Mitarbeiter der Bank Austria sind im Durchschnitt höher als jene von Beschäftigten nach dem ASVG.

Warum will die Bank Austria diese Pensionen loswerden?

Die Rückstellungen sollen die künftigen Pensionsauszahlungen decken. Weil die Zinsen derzeit so niedrig sind, verzinst sich das rückgestellte Geld kaum, die Bank muss jährlich nachschießen. Ein Ausstieg aus diesem System erspart der Bank diese Zusatzzahlungen.

Wo genau liegt jetzt das Problem?

Die Bank Austria will die Pensionsansprüche der noch aktiven Mitarbeiter auf die Allgemeine Pensionsversicherung (PVA) übertragen. Dabei beruft sie sich auf § 311 des ASVG. Dort steht, dass sieben Prozent der Bemessungsgrundlage (letztes volles Monatsgehalt) multipliziert mit den Dienstmonaten an die PVA zu übertragen sind. Alle ASVG-Versicherten aber zahlen 22,8 Prozent des Bruttogehalts an die PVA (Dienstnehmer- und Dienstgeberbeitrag zusammengezählt). Wenn die Bank Austria nur sieben Prozent überträgt, müssten PVA und damit die Steuerzahler den künftigen Pensionisten der Bank einiges zu den Pensionen dazuzahlen. Nach nicht bestätigten Berechnungen muss die Bank Austria nur rund 330 Millionen Euro ins ASVG-System einzahlen. Dieser Betrag ist laut Experten aber viel zu gering.

Ist das Gesetz tatsächlich so klar?

Nein. Sozialminister Alois Stöger und auch Finanzminister Hans Jörg Schelling gehen nicht davon aus, dass §311 das Ansinnen der Bank Austria deckt. Denn der Paragraf sei für Einzelfälle geschaffen worden: Wenn etwa Beamte in die Privatwirtschaft wechselten.

Gab es bisher schon einmal den Wechsel größerer Beschäftigten-Gruppen ins ASVG-Pensionssystem?

Nein, ganze oder große Teile von Belegschaften wechselten nicht. Allerdings gaben in den vergangenen Jahren viele Beamtinnen ihre Pragmatisierungen auf und wechselten ins ASVG-System. Der Grund ist das Pensionsalter und die sogenannte Hacklerregelung. Denn während im ASVG-System Frauen bereits mit 60 Jahren in Pension gehen können, müssen Beamtinnen wie ihre männlichen Kollegen bis 65 arbeiten. Das bewog Beamtinnen, das Pensionssystem zu wechseln. Sie konnten – vor der Verschärfung der Hacklerregelung 2014 – nach 40 Versicherungsjahren mit 55 ohne Abschläge in Frühpension gehen. Als Beamtinnen wäre das erst mit 60 möglich gewesen.

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