Wien Energie berechnet Teilbeträge neu, Illwerke vkw fordern Klarstellung

Wien Energie Servicezentrum Spittelau
Für die Neuberechnung der Teilbeträge werden 180.000 Kunden einzeln geprüft.

Die Wien Energie berechnet aufgrund des Stromkostenzuschusses die Teilbeträge für 180.000 Strom-Kunden neu. Betroffen sind die Kunden, die ihre Strom-Jahresabrechnung zwischen Juli und November bekommen, wie die Wien Energie am Freitag bekanntgab.

Wie hoch eine Reduktion der Teilbeträge im Einzelfall ausfalle, sei abhängig vom Tarif, dem individuellen Verbrauch und den bisher geleisteten Zahlungen.

Für die Neuberechnung der Teilbeträge werde jeder Kunde einzeln geprüft, wobei nur die Teilbeträge angepasst werden, bei denen die Reduktion mindestens 10 Euro betrage.

Bis Ende März sollen alle Kunden ein Schreiben mit den aktualisierten Teilbeträgen erhalten, so die Wien Energie in ihrer Mitteilung. Für Kunden, die ihre Jahresabrechnung zwischen Dezember und Juni erhalten, sei die Strompreisbremse bei den aktuellen Teilbeträgen bereits berücksichtigt.

Unsicherheit bei Illwerke vkw

Der Vorarlberger Illwerke-vkw-Konzern fordert vom Bundesgesetzgeber Klarstellungen in Bezug auf das Änderungsrecht bei den Energietarifen. Hintergrund dafür ist ein erstinstanzliches Urteil des Handelsgerichts Wien, das eine Anpassung der Verbund AG für unzulässig erklärt hat und auch in Vorarlberg für große Verunsicherung sorgt. Die in Vorarlberg per 1. April angekündigte Strompreis-Erhöhung wird vollzogen, sollte sie nicht rechtmäßig sein, wird das Geld zurückgezahlt.

Das hat Illwerke-vkw-Vorstand Christof Germann am Freitag nach einem "Energie-Gipfel" mit der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) versichert. "Wir waren uns einig, dass Klagen einzelner Kunden gegen Preisänderungen der Illwerke-vkw zum 1. April nicht notwendig sind", sagte Germann. Eine etwaige Rücküberweisung von Beträgen würde ohne Antrag erfolgen, stellten Germann und die Arbeiterkammer fest. Das Handelsgericht Wien kippte die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022, weil die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises für die Kunden überraschend und nachteilig sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund hat bereits Rechtsmittel angekündigt.

Aktuell werden laut Germann im Gesetz nur "maßgebende Umstände" als Grundlage für Preisänderungen genannt. Eine Definition, welche Umstände tatsächlich maßgebend seien, gebe es aber nicht, kritisierte Germann. Somit müssten am Ende Gerichte im Nachhinein darüber entscheiden, ob Preisänderungen gesetzeskonform waren.

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