Es ist Krise. Aber trotz der aktuell unerfreulichen Entwicklung wird auch diese Krise wieder vorbeigehen und die Geschäfte werden ihren normalen Gang gehen. So wollen sich 23 Prozent der Klein- und Mittelunternehmer in den nächsten fünf Jahren operativ aus ihrem Unternehmen zurückziehen. Bei aktuell etwa 345.200 Klein- und Mittelunternehmen in Österreich (laut KMU Forschung Austria) sind das rund 79.400 Betriebe. Das zeigt eine aktuelle Studie der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK).
Die Mehrheit der Unternehmer würde dabei gerne einen Nachfolger aus der Familie bevorzugen. 15 Prozent denken an verdiente Führungskräfte im Unternehmen. Und 16 Prozent würden ihre Firma auch an Interessenten von außerhalb übergeben.
KURIER und Servus TV haben dazu in den vergangenen fünf Wochen eine Serie publiziert, die nun mit einer abschließenden Frage endet: Was müssen Personen beachten, die ein Unternehmen erwerben wollen?
Der Unternehmenswert
Dazu gibt es mehrere Punkte. Erster Schritt: Den Wert des Unternehmens feststellen. Dieser sollte auf alle Fälle mithilfe von Profis bestimmt werden, betont ÖNK-Präsident Michael Umfahrer. Denn bei allen gewünschten Verkaufspreisen seitens der „Alt-Unternehmer“ muss natürlich die tatsächliche Ertragskraft eines Unternehmens erhoben werden.
Üblich ist dabei die sogenannte Discounted Cashflow-Methode, wie Umfahrer erläutert. Vereinfacht gesagt wird dabei eine Unternehmensbewertung im Rahmen einer Fundamentalanalyse durchgeführt. So wird der faire Wert (innerer Wert) eines Unternehmens bestimmt und vor allem die künftige Ertragslage eingeschätzt. Umfahrer: „Das ist eine Methode, die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einem Fachgutachten institutionalisiert ist. Das ist also ein Gutachten, auf das sich alle Gutachter beziehen.“
Es gibt aber auch eine andere Methode: die „Multiples“. Hier wird – je nach Branchen unterschiedlich – eine bestimmte Unternehmenskennzahl mit einer bestimmten Anzahl an Jahren multipliziert. Daraus ergibt sich dann der Kaufpreis. Besonders im gewerblichen Bereich ist laut Umfahrer diese Kennzahl meist das EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern). Bei freien Berufen ist es manchmal der Umsatz.
Die Immobilie
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass viele „Alt-Unternehmer“ zwar ihre Firma, aber nicht die dazugehörige Immobilie (wenn sie ihnen gehört) verkaufen wollen und dafür eine bestimmte Miete verlangen, die der Neu-Unternehmer erst einmal verdienen muss.
Umfahrer: „Das ist einfach eine Frage der Gegenleistung. Das Behalten der Immobilie und daraus folgende Mieteinnahmen etwa zur Pensionssicherung sind legitim. Umgekehrt kann ja dadurch der Kaufpreis des Unternehmens geringer ausfallen.“ Problematisch kann es laut Umfahrer werden, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer der Firmen-Immobilie ist. „Dann werden zwar im Zuge des Verkaufs die Mietrechte an den Käufer weitergegeben, aber der Vermieter kann bei dieser Gelegenheit die Miete erhöhen.“
Kritisch wird das besonders dann, wenn es sich um alte Mietverträge handelt, wie speziell oft in Wien der Fall. Der ÖNK-Chef rät Interessenten daher dringend, das Miet-Thema vorab zu klären. Und zwar mit dem Eigentümer der Immobilie. „Weil das abseits des Unternehmenserwerbs ein eigenes Thema ist.“
Ansprüche der Familie?
Und wie ist es mit Ansprüchen von Familienangehörigen des „Alt-Unternehmers“? Die sind dann ein Thema, wenn das Unternehmen innerhalb der Familie weitergegeben wird. Wenn das Unternehmen nach außen veräußert wird, wandelt sich das Vermögen des Verkäufers von Unternehmensanteilen zu Barvermögen. Umfahrer: „Prinzipiell löst das dann keine Schenkungspflichtansprüche aus, wenn das Unternehmen zum Verkehrswert veräußert wurde.“ Familienangehörige des Verkäufers haben somit keine Ansprüche an den Nachfolger-Unternehmer.
Die Schulden
Und wie ist das bei Schulden? Umfahrer: „Es muss klar sein, dass das Unternehmen nicht zum Insolvenzfall wird.“ In jedem Fall ist ein Stichtag zu definieren. Sprich: Bis zu einem bestimmten Tag x hat der Verkäufer die mit dem Betrieb laufend einhergehenden Verbindlichkeiten zu übernehmen, danach der Käufer. Auch alle anderen Verbindlichkeiten, wie insbesondere Bankverbindlichkeiten, sind anhand der Stichtagsbilanz zu definieren.
Umfahrer: „Und die Verkäufer sollten auch unbedingt darauf achten, dass sie im Zuge der Transaktion von allenfalls übernommenen persönlichen Haftungen für Verbindlichkeiten des Unternehmens befreit werden. Das kann sonst für den Verkäufer verheerende wirtschaftliche Folgen im Fall einer späteren Insolvenz des verkauften Unternehmens haben.“
Das Wichtigste neben diesen harten Fakten aber ist, dass die Chemie zwischen Verkäufer und Käufer passt. Schließlich muss der „Alt-Unternehmer“ den Käufer bei Kunden, Lieferanten und überhaupt im ganzen sozialen Umfeld einführen.
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