Staudinger blitzt vor Höchstgericht ab

Der VfGH setzt sich mit der Beschwerde des Schuhproduzenten gegen die Finanzmarktaufsicht nicht auseinander.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde des rebellischen Waldviertler Schuh- und Möbelproduzenten Heini Staudinger zurückgewiesen. Die Höchstrichter sehen es als zulässig an, dass der Gesetzgeber „Einlagengeschäfte an die bankrechtliche Konzessionspflicht knüpft“ und zur Vermeidung von Missbrauch auch keine Ausnahmen macht. Auf gut Deutsch: Geld entgegennehmen und dafür Zinsen zahlen dürfen auch weiterhin nur Banken.

Staudinger liegt in dieser Frage mit den Behörden im Clinch, weil er von Freunden und Bekannten für sein Unternehmen Gea rund drei Millionen Euro eingesammelt hat und dafür vier Prozent Zinsen zahlt. Das wurde ihm per Bescheid der Finanzmarktaufsicht FMA untersagt, woraufhin Staudinger das Höchstgericht angerufen hat – und nun abgeblitzt ist.

Reformvorschlag

Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl und der Vorsitzende der Jungen Wirtschaft, Markus Roth, wollen die derzeitige Gesetzeslage („wie morsche Holzbrücke“) nicht akzeptieren und machen Reformvorschläge. Es gehe darum, in Österreich die moderne Finanzierungsform des Crowd Fundings breit zu etablieren.

Konkret wollen Leitl und Roth, dass im Bankwesengesetz der Begriff des Einlagengeschäfts neu definiert wird und auch Unternehmen ermöglicht wird. Darüber hinaus soll im Kapitalmarktgesetz die strenge und in der Praxis teure Prospektpflicht entschärft werden.

Vorgeschlagen wird hier ein „Phasing in“-Stufenmodell: Bei zu finanzierenden Projekten mit einem Volumen von bis zu 500.000 Euro soll es keine Prospektpflicht geben. Danach – bis fünf Millionen Euro – soll eine abgestufte Informationspflicht gelten und erst darüber die volle Prospektpflicht.

Kommentare