Staudinger geht vors Höchstgericht

Staudinger geht vors Höchstgericht
Der Schuhfabrikant reicht Beschwerde beim VfGH gegen den FMA-Strafbescheid ein.

Der Streit um ein Finanzierungsmodell der Waldviertler Schuhfabrik GEA von Heini Staudinger geht weiter: Der Waldviertler bringt am Freitag eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein, berichtet die Wiener Zeitung laut Vorausmeldung.

Staudinger geht vors Höchstgericht

Die FMA hatte per Bescheid Staudinger aufgefordert, sein Finanzierungsmodell aufzulösen und die von Privatpersonen angenommenen Gelder bis 11. Jänner 2013 zurückzuzahlen. Die Aufseher werfen dem Schremser Unternehmer vor, wie eine Bank zu agieren, ohne die dafür notwendige Konzession zu besitzen.

Demo in Wien

Gegen diesen Bescheid, der unter Androhung einer Beugestrafe von 10.000 Euro ergangen war, hat Staudinger mit Anhängern in Wien demonstriert.

Gegen eine FMA-Verwaltungsstrafe von 2000 Euro hat Staudinger bereits am 14. Dezember berufen. Nun prüft der Unabhängige Verwaltungssenat.

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