Energieversorger wegen Preisgarantie rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt

Maxenergy beteuert erneut, das die Kündigungen rechtens waren
Das Gericht befand, dass Maxenergy eine Kündigung nicht schon nach 12 Monaten, sondern erst nach 18 Monaten aussprechen hätte dürfen. Maxenergy beruft sich auf gegenteiliges Urteil.

Dieses Urteil könnte den Energieversorger teuer zu stehen kommen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) um Peter Kolba hat eine Sammelklageaktion für ehemalige Kunden des Strom- und Gasversorgers Maxenergy durchgeführt, die von Maxenergy innerhalb einer gewährten Preisgarantie von 18 Monaten gekündigt wurden. Das Bezirksgericht Dornbirn hat in mehr als 20 Fällen die Haftung des Unternehmens für Schadenersatz bejaht. Heute ist laut Kolba das Berufungsurteil des Landesgerichtes Feldkirch eingelangt: Die Berufung von Maxenergy wurde abgewiesen; das Urteil des Bezirksgericht Dornbirn ist somit rechtskräftig.

„Es steht nun fest, dass Maxenergy, die 11.000 Kunden, denen die Verträge im Herbst 2021 frühzeitig gekündigt wurden, entschädigen muss. Es bekommen aber nur jene Schäden ersetzt, die auch Ansprüche erheben,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Wir sammeln die Betroffenen und machen deren Ansprüche nun gegen Maxenergy geltend.“

Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war im Herbst 2021 mit massiven Beschwerden von Konsumenten befasst. "Viele Kunden der Maxenergy Austria Handels GmbH hatten zum Ablauf der 12‐monatigen Mindestvertragslaufzeit Kündigungsschreiben erhalten, obwohl ihnen bei Vertragsschluss eine 18‐monatige Preisgarantie versprochen wurde. Der VKI hatte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage vor dem Bezirksgericht Haag eingebracht und im Oktober 2022 Recht bekommen.", heißt es in einer Aussendung.

Kündigungen waren unzulässig

Im Vorarlberger Verfahren, bei dem der VKI auf Seiten einiger klagender Konsumenten beigetreten war, ist nunmehr die erste rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch als Berufungsgericht ergangen. Die Kündigungen waren demnach unzulässig und Maxenergy haftet den Betroffenen gegenüber für den eingetretenen Schaden.

„Damit ist klargestellt, dass Maxenergy die Vertragskündigungen ohne rechtliche Grundlage vorgenommen hat und daher Schadenersatz zu bezahlen ist“, erklärt Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.. „Die Weigerung von Maxenergy, Schadenersatz an die Betroffenen zu zahlen, ist mit dem aktuellen Urteil unhaltbar. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Betroffenen entschädigt werden, bei Bedarf mit weiteren Klagen.“

Preisgarantie war noch aufrecht

"Im Winter 2020/2021 waren viele Konsumenten im Zuge der VKI‐Aktion Energiekosten‐Stop zum Energieversorger Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel war damals ein Vertrag mit einer 12‐monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18‐monatigen Preisgarantie mit Maxenergy abgeschlossen worden. Obwohl seit Vertragsschluss noch keine 18 Monate vergangen waren und somit die Preisgarantie noch aufrecht war, hatte Maxenergy ab Oktober 2021 Kündigungen ausgesprochen", heißt es weiter.

Damit hatte der Anbieter die Preisgarantie nicht eingehalten, wie bereits das BG Haag im Oktober 2022 in einem Musterverfahren des VKI urteilte. Das Gericht folgte dabei der Ansicht des VKI, dass die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten jede Bedeutung verlieren würde, wenn dem Unternehmer eine Kündigung nach 12 Monaten möglich wäre. Das Gericht befand daher, dass Maxenergy eine Kündigung erst nach 18 Monaten aussprechen hätte dürfen

Maxenergy beruft sich auf gegenteiliges Urteil

"Die Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch betrifft lediglich 25 Fälle von ehemaligen Maxenergy-Kunden. Außerdem steht die Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch einer bereits zu Gunsten von Maxenergy getroffenen Entscheidung gegenüber. Das Bezirksgericht Perg ist in dieser Causa bereits im September 2022 zu einer Entscheidung gelangt, die den Standpunkt von Maxenergy bestätigt: Die Kündigung der Verträge seitens Maxenergy erfolgte laut richterlichem Entscheid des Bezirksgerichts Perg nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit trotz Preisgarantie rechtskonform. Die dort vorgebrachte Klage gegen Maxenergy wurde vom Bezirksgericht Perg bereits am 5. September 2022 abgewiesen", heißt es in einer Aussendung. Diese Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig: "Die Gegenseite hat in diesem Fall den Gang in die Berufung angetreten, somit wird eine finale Entscheidung noch Zeit beanspruchen, da nun das Landesgericht Linz in dieser Causa am Wort ist."

Und weiter heißt es: "Wegen der abweichenden richterlichen Entscheidungen in der Frage, ob die Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit trotz Preisgarantie durch Maxenergy rechtskonform ist, geht es Maxenergy insgesamt um Rechtsicherheit und eine finale Lösung der strittigen Frage. Denn damit beantwortet sich auch die Frage, ob es für einen Energieanbieter wie Maxenergy – oder auch für andere Branchen – künftig Einschränkungen bei Entscheidungen im Sinne eines wirtschaftlich sinnvollen Handelns geben wird." Denn offenbar sind sich die Bezirks- und Landesgerichte in Österreich in dieser Frage (noch) nicht einig.

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