Datenaffäre der Post ist nun Fall für EuGH

Post bleibt trotz Coronavirus offen
Wiener Arzt klagt Post auf Offenlegung, wem sie seine Daten verkauft hat. Europäischer Gerichtshof muss Auslegung der Datenschutzgrundverordnung klären.

Rund um den groß angelegten Datenschutzskandal bei der österreichischen Post ist es in den vergangenen Monaten ruhig geworden. Dabei ist die Causa für die Post noch nicht ausgestanden. Im Gegenteil: Der Ball liegt nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Aber der Reihe nach. Im Jänner 2019 war bekannt geworden, dass die Post als Adressverlag Daten von 2,2 Millionen Österreichern für Werbezwecke an Kunden verkauft, darunter sind auch politische Parteien.

Brisant ist der Fall deshalb, weil die Post die Datensätze zum Teil auffettete und für einzelne Personen zum Beispiel eine politische Affinität „hochrechnete“. Ein Wiener Primar wollte von der Post wissen, wem sie tatsächlich seine Daten verkauft hat. Die Post hatte ihm lediglich mitgeteilt, dass eine Datenweitergabe „an Geschäftskunden“ für Marketingzwecke erfolgte.

Damit gab sich der Arzt nicht zufrieden, befürchtete er doch, dass er durch falsche Zuschreibungen in seiner Karriere behindert werden könnte.

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