Datenskandal: Post erhebt Einspruch gegen 18 Millionen Euro Strafe
Das war wirklich ein Knalleffekt in Sachen Datenschutz: „Das ist die höchste bisher verhängte Strafe in Österreich“, sagte Matthias Schmidl, stellvertretender Leiter der Datenschutzkommission Ende Oktober zum KURIER. An der Post AG dürfte ein erstes Exempel in Sachen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) statuiert worden sein. Ende November hat die österreichische Datenschutzbehörde das börsennotierte Unternehmen in einem Verwaltungsstrafverfahren verurteilt. Die Geldstrafe beträgt 18 Millionen Euro.
"Wir haben Beschwerde gegen alle rechtlichen Feststellungen der Datenschutzbehörde eingelegt, wegen falscher Feststellungen, wegen falscher Beurteilung und wegen der Strafhöhe, die wir als überzogen empfinden", sagt Post-Sprecher Michael Homola auf Anfrage zum KURIER.
Zur Erklärung: Die Post hatte bei der Direktwerbung anhand von Daten wie Adresse oder Alter eine Partei-Affinität seiner Kunden hochgerechnet. Teilweise war es so, dass Personen mit zwei Wohnsitzen an zwei unterschiedlichen Adressen komplett unterschiedliche derartige "Profile" hatten. Wenn die Post jedoch statistische Wahrscheinlichkeiten über die Parteiaffinität erstelle, liege eine Rechtsverletzung gemäß der Datenschutzgrundverordnung vor. Die Post sieht ihr Kerngeschäft der Direktwerbung gefährdet.
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