Neuer Rüffel für Post wegen Datenskandal

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Daten wie "neuer Konservativer", "digitaler Individualist" oder "Hedonist" hätten nicht verarbeitet werden dürfen.

Die teilstaatliche börsennotierte Post hat im Datensammelskandal einen neuen Rüffel von der Datenschutzbehörde erhalten. Die Post hatte Bürger nicht nur Parteien zugeordnet, sondern auch Daten weiterverkauft, die aussagten, ob jemand etwa ein "neuer Konservativer", ein "digitaler Individualist" oder ein "Hedonist" sei. Diese von der Post als Sinus-Geo-Milieus bezeichneten Daten dürfen laut dem - nicht rechtskräftigen - Behördenbescheid im Allgemeinen nicht verarbeitet werden.

Schubladen

"Egal, ob diese Daten auch eine politische Affinität durchblicken lassen oder einfach nur Bürger in Schubladen stecken, die DSB hat diese Datensammlungspraxis der Post als unzulässig erachtet", berichtete die Sammelklagsplattform Cobin Claims, die zu den Parteiaffinitäten bereits eine Sammelaktion gestartet hat. Diese Daten dürfen nicht ohne explizite Einwilligung der Betroffenen weiterverarbeitet werden.

Von der Post hieß es, dass man den Spruch natürlich prüfe. Allerdings handle es sich hier sowie bei der Causa Parteiaffinität um laufende Verfahren bzw. nicht rechtskräftige Bescheide "und diese möchten wir nicht vorab kommentieren", so ein Sprecher am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Schadenersatz

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht den Betroffenen nicht nur die Löschung der Daten, sondern auch sogenannter ideeller Schadenersatz zu. Cobin Claims spricht von einem Anspruch von bis zu 3.000 Euro.

Aus dem Bescheid ergibt sich laut Cobin-Claims-Anwalt Severin Hammer zudem, dass die Post auch im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen der Verarbeitung von Daten zur Parteiaffinität im Rechtsmittelverfahren eine Niederlage erlitten hat. Konkret zitiert die Datenschutzbehörde in ihrem jüngsten Bescheid zu den Sinus-Geo-Milieus ein Teilerkenntnis des BVwG vom 20. August 2020 zum Thema "Parteiaffinitäten", laut dem die gegenständliche Datenverarbeitung nicht erlaubt gewesen sei. Das Gericht sei zum selben Ergebnis gelangt wie die Datenschutzbehörde, heißt es in dem am 24. September ergangenen Spruch zu den Sinus-Geo-Milieus, der der APA anonymisiert vorliegt.

Aufgeflogen

Ans Licht gekommen sind diese Milieus übrigens wegen der seit längerem bekannten Parteienzuordnung, die die Post gemacht hat. Aufgrund letzterer hätten etwa 30.000 Menschen ein Auskunftsbegehren bei der Post gestellt und seien dann draufkommen, was die Post noch alles über sie gespeichert hat, sagte Anwalt Hammer der APA. Dem Rechtsvertreter zufolge gab es mehrere Kategorien von Auskünften: bei manchen Personen habe die Post nur die Adresse, bei manchen die Parteiaffinität, bei manchen die Sinus-Geo-Milieus, bei manchen auch beides, Partei und Milieu.

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