Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März 2022 im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019.
"Viele der am schwersten getroffenen Betriebe drohen schon bei den Antragskriterien durchzufallen", warnt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Sparte Handwerk und Gewerbe in der Wirtschafskammer (WKO). Die 20 Lockdown-Tage würden sich nämlich auf zwei Monate - den November und Dezember 2021 verteilen. Antragsberechtigt wäre nach aktuellem Stand aber nur, wer auf Monatsbasis mehr als 50 Prozent Umsatzeinbuße im Vergleich zu 2019 nachweisen kann.
"Es werden also Zeiten mit normalen Umsätzen mit solchen ganz ohne Umsätze in einem Topf geworfen. Das passt überhaupt nicht zusammen“, sagt Scheichelbauer-Schuster. Zudem würden nach aktuellem Stand für den Zeitraum Jänner bis März 2022 40 Prozent Umsatzausfall vorausgesetzt.
Ausfälle gefährden Existenz
Besonders für kleinere Unternehmen, die kaum über Eigenmittel verfügen und nach 21 Krisenmonaten extrem angeschlagen seien, könne jedoch schon ein Viertel Umsatzausfall existenzgefährdend sein, so die Spartenobfrau. Sie fordert deshalb eine deutliche Absenkung der Antragsschwelle, so wie das beim Härtefallfonds und Ausfallsbonus III vorgesehen ist. „Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern überlebenswichtig. Viele Betriebe drohen aus dem Hilfsnetz zu fallen, auf das sie dringend angewiesen sind.
Preissteigerungen
Scheichelbauer-Schuster gibt weiters zu Bedenken, dass in den Vergleichszeitraum 2019 versus 2021 zwei Runden mit Gehaltserhöhungen sowie gewaltige Preissteigerungen bei Rohstoffen und Vorleistungen in den vergangenen Monaten gegeben habe. "Diese treiben die Umsätze in die Höhe, schmälern aber die Ertragslage. „Das ist gar nicht eingepreist, somit müsste der Schwellenwert eigentlich noch viel tiefer angesetzt werden". Die Kriterien müssten praxisgerecht sein, sonst komme die Hilfe nicht an.
Hilfe kommt zu spät
Der Verlustersatz, der erst Anfang 2022 beantragt werden soll, lande erst Monate später auf den Konten der betroffenen Unternehmen und komme daher viel zu spät, kritisiert wiederum der Handelsverband. "Der heimische Handel befindet sich aufgrund des harten Lockdowns in existenzieller Not. Nur jedes siebte Handelsunternehmen ist mit der Abwicklung der Corona-Staatshilfen zufrieden", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Viele hätten das Gefühl, auf der Strecke zu bleiben und in Bürokratie zu versinken.
Ausfallsbonus zu niedrig
Unzufrieden sind die Händler auch mit den Details zum neuen Ausfallsbonus III. Einzel- und Großhändler mit einem Umsatzverlust von mehr als 30 Prozent im November und Dezember 2021 (im Vergleich zum Betrachtungszeitraum 2019) erhalten demnach nur 10 bis 20 Prozent der Umsatzausfälle ersetzt. Zudem ist der Ausfallsbonus III mit max. 80.000 Euro gedeckelt.
"Weder berücksichtigt man den Umstand, dass manche Unternehmen seit 2019 gewachsen sind und daher automatisch auch höhere Umsätze erwirtschaften, noch wird dem Faktum Rechnung getragen, dass große Unternehmen mit einem 80.000 Euro Deckel keinesfalls das Auslangen finden können, wenn sie jede Woche Millionen verlieren", so Will.
Finanzministerium verspricht Adaptierungen
Das Finanzministerium verspricht Adaptierungen. "Hinsichtlich dem aktuell laufenden Verlustersatz sind wir wie beim Ausfallsbonus laufend im Austausch mit Wirtschaftsforschern, um eine bessere Datenbasis und Einschätzung hinsichtlich der Betroffenheit von Unternehmen zu bekommen und dem folgend etwaige Adaptierungen vorzunehmen", heißt es in einer Stellungnahme.
Dabei würden auch die Branchenspezifika und die Lockdowndauer berücksichtigt, z.B. Vor- und Nachzieheffekte im Handel. Für 2022 soll es dann auch einen Verlustersatz III mit einer niedrigeren Eintrittsschwelle von 40 Prozent geben.
Hinweis: Alle wichtigen Infos zu Verlustersatz und Ausfallsbonus finden Sie hier
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