Covid-Hilfen: Saisonstarthilfe enthält Skurriles und Fragwürdiges

Covid-Hilfen: Saisonstarthilfe enthält Skurriles und Fragwürdiges
"Kurzarbeit light" für Saisonbetriebe gilt auch für Handel und Wettlokale. Bei der Förderhöhe kommt es auf den richtigen Tag an.

Voraussichtlich am 10. Jänner 2022 können Betriebe eine weitere Covid-Wirtschaftshilfe, die neue Saisonstarthilfe, beim AMS beantragen. Vorher bedarf es aber noch der Zustimmung der EU-Kommission, die noch nicht vorliegt. Mit der im Lockdown 4 geschaffenen Saisonstarthilfe wollte die Regierung den Saisonbetrieben im Wintertourismus entgegenkommen. Diese klagten, dass sie für ihre erst im November eingestellten Saisonarbeitskräfte keine Kurzarbeitsbeihilfe beantragen können. Die Richtlinien sehen nämlicheine Mindestbeschäftigungsdauer von einem Monat vorsieht.

Also musste eine neue, speziell auf Saisonbetriebe zugeschnittene Förderung her: Die Ausgestaltung der Saisonstarthilfe wirft aber jede Menge Fragen auf und enthält viele Ungereimtheiten, wie die Neos herausfanden... 

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