Coronavirus: Sammelklage für gesperrte Hotels und Pensionen

Skigebiet Arlberg
Nach Epidemiegesetz soll Betrieben in vier Bundesländern volle Entschädigung zustehen, zahlen soll die Republik Österreich.

Die Schließung der Hotels und Beherbergungsbetriebe in den Skigebieten von Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten dürfte für die Länder bzw. die Republik Österreich ein teures Nachspiel haben. Denn der Wiener Prozessfinanzierer AdvoFin startet für Hunderte Hoteliers und Pensionsbetreiber eine Sammelklage-Aktion.

Der Hintergrund: Die 23 Bezirkshauptmannschaften in den vier Bundesländern Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten haben zwischen 13. und 15. März die Tourismusbetriebe explizit per Verordnung nach dem Epidemiegesetz geschlossen.

Diese Schließung nach dem Epidemiegesetz wurde vor Inkrafttreten der Covid-Gesetze (16. März) veranlasst und lediglich in diesen vier Bundesländern angeordnet.

„Laut dem Epidemie-Gesetz haben die betroffenen Betriebe einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges“, sagt AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg zum KURIER. „Die Rechtslage ist aus unserer Sicht eindeutig, weil diese Schließungen nach dem Epidemiegesetz vor den Covid-Gesetzen angeordnet worden sind.“

Für die betroffenen Betriebe würde das einen ordentlichen Batzen Geld bedeuten. „Laut Epidemiegesetz muss der Umsatzentgang abzüglich der Personal- und Materialkosten entschädigt werden“, sagt AdvoFin-Vorstand Gerhard Wüest zum KURIER.

Doch die wenigsten Hoteliers und Pensionsbetreiber wissen, dass sie diesen Schadenersatzanspruch nach dem Epidemiegesetz nur innerhalb von sechs Wochen nach Aufhebung dieser Verordnung stellen können.

Fakt ist: In den vier Bundesländern wurden die Schließungsverordnungen nach dem Epidemiegesetz zwischen dem 26. März und dem 30. März wieder aufgehoben.

Daher geht AdvoFin von einem Schadenersatz-Anspruch für einen Zeitraum von rund 14 Tagen aus.

Der durchschnittliche Schaden pro Beherbergungsbetrieb wird auf 50.000 Euro geschätzt. „Bei mittelgroßen Hotels beträgt der Schaden sogar zwischen 300.000 und 500.000 Euro“, sagt Wüest. „Im Summe sind sechs Millionen Nächtigungen in den vier Bundesländern in diesen 14 Tagen ausgefallen.“

Hochgerechnet mit einem durchschnittlichen Zimmerpreis von 80 Euro pro Nächtigung beträgt der Gesamtschaden 480 Millionen Euro.

Bis zum Höchstgericht

Der Prozessfinanzierer wird für jene Betriebe, die bei der Sammelklage teilnehmen, zuerst Schadenersatzanträge bei den 23 zuständigen Bezirkshauptmannschaften einbringen. „Ich glaube nicht, dass die Bezirkshauptmannschaften freiwillig zahlen werden. Wir werden die Fälle bis zum Höchstgericht durchklagen müssen“, sagt Wüest.

Diese Ansicht teilt auch die Wirtschaftskammer Kärnten. In einem Schreiben an die Kärntner Beherbergungsbetriebe heißt es: „Im Zusammenhang mit den nach den Bestimmungen des Epidemiegesetzes zustehenden Vergütungsansprüchen muss jedoch beachtet werden, dass das grundsätzliche Bestehen von Ersatzleistungen des Bundes rechtlich umstritten ist und es dazu allenfalls gerichtlicher Entscheidungen bedarf.“K. Möchel, D. Schreiber

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