Buwog: Scharinger laut Gutachten nicht prozessfähig

Buwog: Scharinger laut Gutachten nicht prozessfähig
Scharinger leide noch an den Spätfolgen eines Sturzes, heißt es in einem Gutachten.

Der ehemalige Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank (RLB) Oberösterreich, Ludwig Scharinger, kann laut Gutachten nicht am Prozess um die Buwog-Privatisierung teilnehmen. Die Kronenzeitung berichtete am Samstag von einem neuen Sachverständigengutachten, laut dem Scharinger aufgrund der Spätfolgen eines Sturzes verhandlungsunfähig sei.

Scharinger ist neben Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weiteren Personen angeklagt. Die Vorwürfe lauten auf Untreue beziehungsweise Beteiligung daran und Bestechung. Bei Untreue in dieser Höhe - die Buwog-Provision machte alleine fast 10 Mio. Euro aus - liegt die Strafdrohung bei bis zu zehn Jahren Haft. Alle Angeklagten haben bisher strafbare Handlungen stets von sich gewiesen.

Scharinger hatte sich 2013 bei einem Sturz über die Stiege in Russland schwere Verletzungen zugezogen. Er war danach wochenlang auf Rehabilitation und wurde bereits von zwei Gutachten aus dem Jahr 2014 für nicht vernehmungsfähig erklärt, in einem im Herbst 2015 erstellten Sachverständigengutachten galt er allerdings wieder als gesund, vernehmungs- und verhandlungsfähig.

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