Welche Richterin ist für Grasser zuständig?

Am 12. Dezember startet der Prozess gegen Grasser
Anwalt Ainedter hält Prüfung durch Generalprokuratur für eine "Sensation"

Am 12. Dezember startet der Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 15 Mitangeklagte, dabei ist noch nicht einmal endgültig geklärt, ob die Vorsitzende Marion Hohenecker die zuständige Richterin ist.

Villa Esmara

Die Generalprokuratur führt eine Prüfung durch und wird die Frage womöglich dem Obersten Gerichtshof vorlegen. Es spießt sich am Angeklagten Nummer 6, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der auch im sogenannten Villa Esmara-Prozess vor Richterin Hohenecker angeklagt war. Das Urteil dort wurde aufgehoben, eine andere Richterin muss neu verhandeln, möglicherweise könnte sie nun auch für den Buwog-Prozess zuständig sein. Der Verfassungsgerichtshof hat einen entsprechenden Antrag aus formalen Gründen verworfen. Dass den Fall nun die Generalprokuratur von sich aus prüft, hält Grasser-Anwalt Manfred Ainedter für eine "Sensation".

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