Brisantes OGH-Urteil: Online-Zocker können Rückzahlung der Verluste einfordern

Brisantes OGH-Urteil: Online-Zocker können Rückzahlung der Verluste einfordern
Anbieter von unerlaubten Online-Glücksspielen ist rechtlich unterlegen. Prozessfinanzierer AdvoFin hat insgesamt 900 Klagen eingebracht.

Sie verzocken im Internet an Einarmigen-Banditen, beim Roulette oder Poker Haus und Hof; in der Folge bricht die Familie auseinander, die Scheidung steht ins Haus und am Ende schlittern sie mit einem Schuldenberg in den Privatkonkurs – die Glücksspielsucht kennt meist keine Schmerzgrenzen.

„Jeder dritte Österreicher hat Spielschulden. Auffällig ist dabei, dass die Leute dann zum Zocken anfangen, wenn sie private Probleme haben und sich zum Beispiel in der Familie ein schwerer Krankheits- oder ein Todesfall ereignete. Das sind sehr schlimme Geschichten“, plaudert Anwalt Sven Thorstensen aus der Schule. „Oft wird die Zockerei auch vor dem Ehepartner verheimlicht. Ich habe so tragische Fälle gehabt, da sind sogar den Richtern die Tränen gekommen.

Fakt ist: Der Durchschnittsverlust eines Online-Gamblers beträgt 30.000 Euro, der größte Schaden rund 2,5 Millionen Euro.“ In letzterem Fall hat der Spieler laufend in die Kasse seines Unternehmens gegriffen. Das ist aber auch kein Einzelfall.

Nun liegt ein richtungsweisendes Urteil (3 Ob 72/21s) des Obersten Gerichtshof (OGH) gegen den Anbieter ElectraWorks (bwin) mit Sitz in Gibraltar vor, das Spielern ermöglicht, das verzockte Geld auf dem Klageweg zurückzuholen.

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