Blümel will Krypto-Gewinne an den Aktienhandel angleichen
Die Corona-Krise war für die meisten Österreicher ein Anreiz, mehr zu sparen als zuvor. Doch immer noch liegt rund 40 Prozent des Vermögens hierzulande auf Sparbüchern, wo es aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und der Inflation jährlich an Wert verliert.
Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst, aktuell wird deshalb über konkrete Maßnahmen verhandelt, mit denen lukrativere Anlageformen für die Bevölkerung attraktiver gemacht werden sollen.
"Gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge müssen wir Anreize setzen, um alternative Anlageformen wie Aktien zu forcieren", sagt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zum KURIER. Deshalb plane man, die sogenannte Behaltefrist wiedereinzuführen.
Das heißt konkret: Wer Wertpapiere wie Aktien oder Fondsprodukte innerhalb eines Jahres wieder verkauft, muss seinen Gewinn versteuern. Hält man sie aber länger als ein Jahr, so bleibt ein etwaiger Gewinn steuerfrei. Das soll helfen, "den Kapitalmarkt zu beleben und den Österreichern einen höheren Anreiz zu geben, ihr Geld in die heimische Wirtschaft zu investieren", so Blümel.
Auch bei Bitcoin & Co.?
Spannend bleibt, wie sich die gesetzliche Lage rund um den Handel mit Kryptowährungen entwickeln wird. Aktuell gibt es noch keine ausdrücklichen Regelungen für dieses noch recht junge Feld.
"Wer in hochspekulative Kryptowährungen investiert, wird aktuell belohnt, Aktienanleger dagegen im Vergleich steuerlich benachteiligt", so Blümel. Die geplante Behaltefrist soll deshalb auch für Gewinne durch Krypto-Verkäufe gelten und Bitcoin, Ethereum und Co. somit rechtlich an den Wertpapierhandel angleichen.
Diese Steuern auch einzutreiben dürfte jedoch kompliziert werden, schließlich sind die meisten der für den Krypto-Handel notwendigen "Wallets" anonym. Hier verweist das Finanzministerium an die EU: Geldwäsche-Regelungen seien am besten gesamteuropäisch zu lösen, heißt es. In Brüssel seien aber schon jetzt "zahlreiche Maßnahmen in Diskussion".
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