"Gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge müssen wir Anreize setzen, um alternative Anlageformen wie Aktien zu forcieren", sagt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zum KURIER. Deshalb plane man, die sogenannte Behaltefrist wiedereinzuführen.
Das heißt konkret: Wer Wertpapiere wie Aktien oder Fondsprodukte innerhalb eines Jahres wieder verkauft, muss seinen Gewinn versteuern. Hält man sie aber länger als ein Jahr, so bleibt ein etwaiger Gewinn steuerfrei. Das soll helfen, "den Kapitalmarkt zu beleben und den Österreichern einen höheren Anreiz zu geben, ihr Geld in die heimische Wirtschaft zu investieren", so Blümel.
Spannend bleibt, wie sich die gesetzliche Lage rund um den Handel mit Kryptowährungen entwickeln wird. Aktuell gibt es noch keine ausdrücklichen Regelungen für dieses noch recht junge Feld.
"Wer in hochspekulative Kryptowährungen investiert, wird aktuell belohnt, Aktienanleger dagegen im Vergleich steuerlich benachteiligt", so Blümel. Die geplante Behaltefrist soll deshalb auch für Gewinne durch Krypto-Verkäufe gelten und Bitcoin, Ethereum und Co. somit rechtlich an den Wertpapierhandel angleichen.
Diese Steuern auch einzutreiben dürfte jedoch kompliziert werden, schließlich sind die meisten der für den Krypto-Handel notwendigen "Wallets" anonym. Hier verweist das Finanzministerium an die EU: Geldwäsche-Regelungen seien am besten gesamteuropäisch zu lösen, heißt es. In Brüssel seien aber schon jetzt "zahlreiche Maßnahmen in Diskussion".
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