Black-Friday-Rabatte: Alles nur Schmäh?

Rabattschlacht: Nur der Preisvergleich lohnt
Arbeiterkammer nahm Aktionstage im Handel unter die Lupe. Fazit: Danach waren die Waren oft sogar billiger.

Eigentlich sagt es schon der Hausverstand: Nicht überall, wo Rabatt draufsteht, ist auch ein Rabatt drin. So auch an den beiden "Rabattschlacht-Tagen" am "Black Friday" oder "Cyber Monday", die heuer am 29. November und 2. Dezember stattfanden. Wer an diesen Tagen im Internet einkaufte, tat dies mitunter sogar zu höheren Preisen als danach, geht aus einer Erhebung der Arbeiterkammer (AK) hervor.

Die AK erhob in 20 verschiedenen Online-Shops – die mit speziellen Black Friday-Aktionen geworben hatten – am Black Friday, Cyber Monday sowie am 4. Dezember jeweils die Preise von 15 bis 20 Produkten. Fazit:  Am 4. Dezember gab es gegenüber Black Friday sogar Preisersparnisse bis zu 45 Prozent. 

Große Rabatt-Bandbreite

Am Black Friday selbst betrug die durchschnittliche Preisersparnis – bezogen auf alle in einem Online-Shop erhobenen Produkte – gegenüber den vorher geltenden Statt- bzw. unverbindlichen Hersteller-Richtpreisen (UVP) je nach Online-Shop zwischen 15 (Quelle) und fast 59 (XXXLutz) Prozent. Allerdings handelt es sich bei den Hersteller-Richtpreisen nicht um den Marktpreis, daher ist er meist höher.

Am Cyber Monday waren in 19 von 20 Online-Shops nur teilweise dieselben Produkte günstiger, die auch am Black Friday erhoben wurden. In einem Online-Shop (Quelle) wurden alle erhobenen Produkte wieder auf das vor dem Black Friday geltende Preisniveau angehoben.

Am 4. Dezember hatten fünf (C&A, H&M, Humanic, Peek & Cloppenburg, Quelle) von 20 Online-Shops alle erhobenen Produkte wieder auf das vor dem Black Friday bzw. Cyber Monday geltende Preisniveau erhöht. 14 gewährten an diesem Tag nach wie vor Rabatte auf einige der erhobenen Produkte, aber teilweise nicht mehr so hoch wie noch am Black Friday. Nur in einem Online-Shop (Deichmann) waren alle erhobenen Produkte zwei Tage nach dem Cyber Monday noch immer so preiswert wie am Black Friday.

Vorsicht geboten

Die AK rät Konsumenten zu einer Portion Vorsicht an den Aktionseinkaufstagen. Wer sich ein bestimmtes Produkt kaufen möchte, sollte bereits vorher die Preise vergleichen. Große Preisnachlässe gebe es meist auch nur für Ladenhüter.

Recht auf Rückruf

Wer sich zu schnell für einen Kauf entschieden hat, könne diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dazu müsse in dieser Frist eine Mitteilung über den Widerruf an den Verkäufer geschickt und die Ware zurückgesendet werden.

Kommentare