"Black Friday", "Cyber-Monday": Warnung vor Lockangeboten
Die vorweihnachtliche Rabatt-Schlacht ist eröffnet: Der Handel läutet das Weihnachtsgeschäft ein, Konsumentenschützer warnen vor Lockangeboten und Fake-Shops im Internet.
Schwarzer Freitag, Schwarze Woche, Schwarzer November – kein Totenkult, sondern die alljährliche Rabattschlacht im Online-Handel. Der „Black Friday“ fällt heuer auf den 24. November, bereits in der Woche davor locken viele Unternehmen mit Angeboten.
Laut Rainer Will, Chef des Handelsverbands, hat sich das Datum „als wichtigster Einkaufstag für jene etabliert, die in der Vorweihnachtszeit von Rabatten profitieren wollen“. Mit anderen Worten: Es ist der Startschuss für das Weihnachtsgeschäft, das November und Dezember zu den umsatzstärksten Monaten im österreichischen Handel macht.
Die schrittweise Ausdehnung und Vorverlegung des Tages auf Woche oder gar Monat folgt also der Logik, das Weihnachtsgeschäft zu verlängern. Nicht zuletzt, um der Konkurrenz zuvorzukommen. Und es geht Schlag auf Schlag weiter, denn auf den schwarzen Freitag folgt am 27.11. der „Cyber Monday“, an dem insbesondere Elektronikhändler Preisnachlässe versprechen.
In Österreich haben zunächst die Online-Händler den „Black Friday“ populär gemacht. Die Bedeutung des Online-Handels hat aber in den vergangenen 15 Jahren deutlich zugenommen. Lag der Anteil an den Konsumausgaben 2007 noch bei 2,5 Prozent, so beträgt er seit 2020 laut einer Studie des Unternehmensberaters PwC etwa 15 Prozent. Insofern ist wenig verwunderlich, dass auch der stationäre Einzelhandel sich dem Trend nicht entzieht.
In einer Umfrage im Auftrag des Handelsverbands unter 1.003 Personen gaben sechs von zehn an, die Aktionstage nützen zu wollen. Das sind etwas weniger als im Vorjahr (drei Prozentpunkte), auch haben die Befragten etwas weniger Geld auf der hohen Kante. Am stärksten gesucht werden Artikel aus den Bereichen Bekleidung und Elektrogeräte.
Der "Black Friday" kommt aus den USA, daraus ergibt sich auch das Datum Ende November. Es handelt sich um den Freitag nach dem Familienfest Thanksgiving, das am vierten Donnerstag des Monats November gefeiert wird. Mit dem gleichnamigen Börsencrash im Oktober 1929 hat der „schwarze Freitag“ im Handel übrigens nichts zu tun. Dieser fand nämlich an einem Donnerstag statt und heißt in den USA entsprechend „Black Thursday“. In Europa war aber aufgrund der Zeitverschiebung bereits Freitag. Der Eintragung von „Black Friday“ als geschützter Marke hat der deutsche Bundesgerichtshof heuer widersprochen, weswegen der Begriff von verwendet werden kann.
Vermutlich auch mit Blick auf die laufenden Kollektivvertragsverhandlungen, gibt sich Branchenvertreter Will in einer Aussendung zurückhaltend: „Der Kuchen wird heuer deutlich kleiner. Für die wichtigen Einkaufstage rund um die Black Week erwarten wir nominelle Umsatzeinbrüche von 8 Prozent. Inflationsbereinigt bedeutet das ein deutlich zweistelliges Umsatzminus (ggü. dem Vorjahr, Anm.)."
Konsumentenschützer warnen
Die Arbeiterkammer (AK) Steiermark warnt anlässlich der Lockangebote, „Countdowns“ und angeblich limitierten Kontingenten davor, sich von Marketing-Tricks übertölpeln zu lassen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich nicht auf angebliche Rabatte verlassen, sondern Preisvergleichsplattformen nutzen. Gerade bei Elektronikartikeln handle es sich zudem oft um ältere Modelle.
Beim Einkauf im Internet sollte zudem stets bedacht werden, dass normalerweise Versandkosten anfallen. Werden Waren von außerhalb der EU bestellt, ist zudem mit Zollgebühren zu rechnen. Auch gibt es immer wieder betrügerische Fake-Shops, die entweder Fälschungen verkaufen, oder gar keine Ware liefern. Eine Liste aktueller solcher Betrugsplattformen findet sich auf https://www.watchlist-internet.at/ allerdings können solche Auflistungen immer nur reagieren und deswegen nie vollständig sein. Dass ein Online-Händler dort nicht gelistet ist, heißt also nicht automatisch, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt.
"Wichtig ist, die Webseite auf ein vollständiges, fehlerfreies Impressum, AGBs, Widerrufs- und Rückgaberechte sowie Datenschutzbestimmungen und Gütezeichen zu prüfen", sagt AK-Konsumentenschützerin Christina Gruber.
Ein Vorteil des Internet-Kaufs gegenüber dem stationären Handel ist aber, dass innerhalb der EU ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gilt. Die Kosten für den Rückversand müssen die Konsumentinnen und Konsumenten in vielen Fällen aber selbst tragen.
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