Bittere Pleite eines ambitionierten italienischen Restaurants
"Entdecken Sie den Geschmack Italiens! Bei uns erwarten Sie frisch zubereitete Klassiker der italienischen Küche – von handgemachter Pasta bis zu frischen Fischen und Frutti di Mare, direkt aus Italien. Mit besten Zutaten und viel Liebe zum Detail servieren wir Ihnen à la carte authentische Gerichte, die begeistern. Buon appetito", heißt es auf der Homepage des Restaurants. "Freuen Sie sich auf unsere wöchentlich wechselnden Mittagsmenüs mit einer köstlichen Mischung aus österreichischen Klassikern und italienischen Schmankerln – perfekt für Ihre Mittagspause! Unsere Wochenempfehlung bietet Ihnen saisonale Gerichte, die regelmäßig wechseln und mit frischen Zutaten der Saison zubereitet werden. Lassen Sie sich überraschen!"
Nur etwas mehr als ein Jahr nach der Eröffnung muss das italienische Restaurant "Due Fratelli" an der Flughafenstraße in Krems den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Die Inhaberin Vukica Petrovic hat laut Creditreform am Landesgericht Krems ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt und bietet ihren Gläubigern eine Quote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren.
Winterflaute und Familienprobleme als Auslöser
Das im Frühjahr 2025 gestartete Lokal hatte sich nach Angaben der Schuldnerin zunächst gut entwickelt und rasch einen guten Ruf erworben. Die exponierte Lage am Flugplatz Krems erwies sich als Vorteil: Mitglieder des Flugvereins, Fallschirmspringer und Ballonfahrer gehörten zur Stammkundschaft, heißt es im Insolvenzantrag.
Doch die vergangenen Wintermonate wurden dem jungen Unternehmen zum Verhängnis. Die saisonal bedingte Flaute traf auf persönliche Schwierigkeiten innerhalb der Familie, die das Lokal als typischen Familienbetrieb führt. Dies beeinträchtigte die Arbeitsleistung und führte zu einem Liquiditätsengpass, der schließlich in eine manifeste Zahlungsunfähigkeit mündete.
Neun Arbeitsplätze betroffen
Von der Insolvenz sind neun Dienstnehmer betroffen, die nach eigenen Angaben bereits über das anstehende Verfahren informiert wurden. Bei den Beschäftigten handelt es sich überwiegend um Familienmitglieder der Antragstellerin.
Besonders prekär: Das Unternehmen verfügt über keinerlei Kreditlinien. Weder ein Abstattungskredit noch ein Kontokorrentkredit standen zur Verfügung, um den Liquiditätsengpass zu überbrücken. Die Finanzierung erfolgte im Wesentlichen durch Eigenmittel – was sich nun als Nachteil erweist, heißt es im Antrag.
Gesundheitskasse stellte bereits Konkursantrag
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat bereits die Reißleine gezogen und einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens eingebracht. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen konnten auch Lieferanten nicht mehr bedient werden. Die Höhe der Schulden ist derzeit nicht bekannt.
Hoffnung auf die Flugsaison
Dennoch zeigt sich die Unternehmerin optimistisch: Eine vorgelegte Planrechnung soll belegen, dass der Betrieb in den kommenden Monaten schwarze Zahlen schreiben kann. "Ab Mai ist das Lokal traditionell gut besucht, zumal auch die Flugsaison wieder voll angefangen hat", heißt es im Antrag. Die günstigen Frühlings- und Sommermonate sollen nicht nur den laufenden Betrieb finanzieren, sondern auch die Verfahrenskosten und die Barquote für die Gläubiger abdecken.
Als zusätzliche Absicherung haben Familienmitglieder zugesagt, allfällige Fehlbeträge zur Verfügung zu stellen. Für die Verfahrenskosten wurden bereits 4.000 Euro treuhändig hinterlegt.
Sanierung oder Schließung?
Ob die Sanierung gelingt, hängt nun von der Zustimmung der Gläubiger ab. Die angebotene Quote von 20 Prozent liegt zwar über der gesetzlichen Mindestquote, dürfte aber für viele Lieferanten und die Sozialversicherung einen empfindlichen Verlust bedeuten.
Die steuerliche Vertretung des Unternehmens übernimmt die TPA Krems. Das Landesgericht Krems muss nun über die Eröffnung des Sanierungsverfahrens entscheiden. Sollte der Sanierungsplan scheitern, droht die Schließung des erst vor gut einem Jahr eröffneten Lokals.
Bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung übernimmt ein gerichtlich bestellter Sanierungsverwalter die Geschäftsführung. Die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mit qualifizierter Mehrheit zustimmen, damit dieser rechtswirksam wird.
Kommentare