Bittere Pleite einer alteingesessenen Fahrschule
„Die schuldnerische Gesellschaft hatte im Verbund der Teuerung und dem insgesamt schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld mit einem Rückgang des Interesses an Fahrschulausbildungen zu kämpfen. Insbesondere wurden auch weniger Fahrschulklassen seitens der Fahrschüler absolviert. Dieser Nachfragerückgang scheint nach den nun vorliegenden Anmeldungen zwar überwunden, jedoch sind die finanziellen Auswirkungen des Umsatzrückganges durchgeschlagen. Auch ein Preisdruck ist gegeben. Darüber hinaus ist auch bemerkbar, dass ein Anteil von Jugendlichen gar keine Führerscheinausbildung mehr absolviert“, so der KSV1870. „Zudem konnte auch aufgrund des Preisdrucks die steigende Inflation nur langsam verzögert und nicht im vollen Ausmaß an die Fahrschüler weitergegeben werden, während die Ausgaben insbesondere Gehälter der steigenden Inflation angepasst werden mussten. All diese Umstände führten letztlich zur Zahlungsunfähigkeit.“
Die Rede ist von der Fahrschule Lubensky-Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Admont und Standorten in Leoben und Liezen. Sie hat laut KSV1870 ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Neun Dienstnehmer sind betroffen.
Fortführung geplant
„Das Traditionsunternehmen wurde bereits vom Vater des derzeitigen Geschäftsführers Ing,. Ralph Lubensky in den 1960er Jahren gegründet. Mit Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1979 errichtete man die gegenständliche Gesellschaft“, heißt es weiter.
Schulden und Vermögen
"Die Verbindlichkeiten betragen laut AKV rund 260.000 Euro, wovon rund 125.000 Euro auf Steuer- und Abgabenrückstände entfallen, rund 65.000 Euro betreffen Dienstnehmerforderungen, rund 64.000 Euro betragen die Bankverbindlichkeiten, der Rest entfällt auf sonstige Gläubiger", sagt der AKV. "Hinsichtlich der Aktiva verweist man einerseits auf offene Forderungen, weiters auf das vorhandene Inventar sowie auf Bank- und Kassenguthaben, letztlich ist der Fuhrpark zu nennen, welcher teilweise im Fremdeigentum steht (Leasing)."
Die Zukunft
„Die Schuldnerin strebt die Fortführung des Unternehmens an. Das Erfordernis für den Sanierungsplan soll aus der Fortführung des Unternehmens erwirtschaften werden und einen allfälligen Fehlbetrag allenfalls über die Eigentümer aufzubringen sein“, so der KSV1870. „Die derzeitige positive Entwicklung an Neuanmeldungen für die Führerscheinausbildung lässt erwarten, dass künftig Überschüsse erwirtschaftet werden können.“
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