"Sex-Monster"-Artikel verstoßen gegen Ehrenkodex

U-Bahn Zug der Linie U6 in Fahrtrichtung Floridsdorf beim Halt Station L?ngenfeldgasse.
Der Presserat rügt "Krone" und "Österreich" für ihre Berichterstattung über einen mutmaßlichen Vergewaltiger.

Die Berichterstattung über einen mutmaßlichen Vergewaltiger in den Tageszeitungen Krone und Österreich sowie auf der Internetseite www.oe24.at verletzt laut Presserat den Ehrenkodex der Presse. In drei Artikeln wurde die betroffene Person als "Sex-Monster" bezeichnet, womit eine Verletzung der Menschenwürde vorliegt, wie das Selbstkontrollorgan am Freitag in einer Aussendung mitteilte. Eingeleitet wurden die Verfahren aufgrund einer Lesermitteilung bzw. aus eigener Wahrnehmung des Presserats.

Laut einer Aussendung beschäftigte sich der Senat 1 des Presserates konkret mit folgenden Artikeln: "Sex-Monster auf Flucht geschnappt", erschienen am 31. Dezember 2012 auf www.oe24.at, "Österreichs brutalstes Sex-Monster", erschienen in der Tageszeitung Österreich am 11. Jänner 2013, und mit dem Artikel "U-6-Sex-Monster nach Wien überstellt", erschienen in der Kronen Zeitung am 10. Jänner 2013.

Unschuldsvermutung

Die Bezeichnung verstoße - "unabhängig von der Schwere der dieser Personen vergeworfenen und im Übrigen noch nicht erwiesenen Straftaten" - auch gegen das Recht auf Wahrung der Unschuldsvermutung, wie es weiter hieß. Von der Möglichkeit an einer Verfahrensteilnahme haben die jeweiligen Medieninhaber, die sich bisher nicht der Schiedsgerichtsbarkeit des Rates unterworfen haben, nicht Gebrauch gemacht.

www.presserat.at

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