"Österreich" verletzte Ehrenkodex

APA10336934-2 - 22112012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - Die mutmaßliche Doppel-Mörderin Estibaliz C. vor Beginn des vierten Verhandlungstages im "Kellerleichen-Prozess" am Donnerstag, 22. November 2012, am Straflandesgericht in Wien. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Artikel brachten Estibaliz C. mit Porno-Filmen in Verbindung - Eingriff in Intimsphäre sowie fehlende Sorgfalt bei Recherche.

Die Tageszeitung "Österreich" sowie deren Online-Ableger "oe24.at" haben den Ehrenkodex des Presserats verletzt. Zu diesem Schluss kam der Senat 1, der sich in seiner jüngsten Sitzung mit Artikeln über Estibaliz C. beschäftigte. Darin wurde die im November 2012 zu lebenslanger Haft Verurteilte mit Porno-Filmen, in denen sie mitgewirkt haben soll, in Verbindung gebracht. Der Presserat sieht damit einen Eingriff in die Intimsphäre und ortet fehlende Sorgfalt bei der Recherche, wie am Freitag mitgeteilt wurde.

Konkret ging es um die Artikel "Wilde Gerüchte über 'Esti'-Porno" und "Spielte Esti in einem Sexfilm mit?", die "beinahe ident sind", wie es in der Aussendung heißt. Neben mangelnder Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, die der Presserat bei der Recherche sieht, wurde auch eingemahnt, dass "bei der Verbreitung von Gerüchten (...) Medien besonders in die Pflicht zu nehmen" sind. "Stichhaltige Belege" für die Gerüchte werden laut Presserat ebenso wenig genannt, wie ein "öffentliches Interesse an der Information" zu erkennen sei.

Das Verfahren hat der Senat in diesem Fall aus eigener Wahrnehmung aufgenommen. Weder die Mediengruppe "Österreich" GmbH noch die Media Digital GmbH als Medieninhaber haben von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.

Kommentare