Ärgernis gelber Zettel: Wenn der Postmann niemals klingelt
Wer kennt das nicht? Man wartet auf ein Paket. Dank der Information aus der App oder Webseite der Post ist ersichtlich, dass die Zustellung am heutigen Tag bis 14:30 Uhr erfolgen soll. Da es sich um eine 15 Kilogramm schwere Sendung handelt, bleibt man zuhause und wartet.
Um 14:17 Uhr schließlich die Nachricht in der App: „Es erfolgte ein Zustellversuch. Der Empfänger konnte nicht angetroffen werden. Die Sendung kann am nächsten Werktag in unserer Post-Geschäftsstelle abgeholt werden.“
Ein erneuter Zustellversuch ist im Normalfall nicht vorgesehen, zumal es für Kunden praktisch unmöglich zu beweisen ist, dass gar nicht geklingelt wurde.
Eine Beschwerde in der Filiale bringt – zumindest in den Ballungszentren – nichts.
„Wir bekommen drei Meldungen am Tag, dass ohne Läuten einfach ein gelber Zettel in den Briefkasten gelegt wurde. Wir können aber nichts dagegen tun, weil wir nicht einmal wissen, wer die Zusteller sind“, erklärt ein Postmitarbeiter in einer Filiale im fünften Wiener Gemeindebezirk auf KURIER-Nachfrage.
Sinnlose Beschwerde
„Die Mitarbeiter in unseren Filialen sind tatsächlich nicht die richtigen Ansprechpartner, sondern das Postkundenservice“, bestätigt Post-Sprecher Michael Homola. Während im ländlichen Raum die Briefträger oft Pakete mit ausliefern, gebe es in den Ballungsräumen eine zentral organisierte Paketzustellung.
Die Übernahme des deutschen Paketdienstleisters DHL durch die Post hat die Situation, wer die Sendungen auf der letzten Meile eigentlich zustellt, nicht übersichtlicher gemacht. Da DHL selbst in Österreich nur mit externen Frächtern arbeitete, entschied sich die Post, die zusätzliche Paketflut ebenfalls mit externen Zustellern zu stemmen.
Dass gelbe Zettel direkt im Briefkasten landen, ohne dass eine Zustellung versucht wurde, ist laut Österreichischer Post nicht korrekt. Mitarbeiter seien immer angehalten, zu läuten oder das Paket bei einem Nachbarn abzugeben. Beschwerden über die Telefon-Hotline werden laut Homola Ernst genommen und geprüft.
Rechtslage
Rechtlich hat man wenig Handhabe, wenn einem die nächste Filiale zu weit weg erscheint, um ein schweres Paket selbst nach Hause schleppen zu können. Denn im Postmarktgesetz ist nur davon die Rede, dass der Ort der Hinterlegung „nicht unangemessen weit von der Empfangsadresse entfernt sein darf.“
Im Falle von Post-Filialen sind das zwei Kilometer bei Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern. Bei kleineren Gemeinden müssen 90 Prozent der Einwohner die nächste Filiale in unter zehn Kilometern erreichen.
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