3-G-Pflicht am Arbeitsplatz: Welche Fragen noch offen sind
Die geplante 3-G-Pflicht für den Arbeitsplatz lässt noch viele Fragen offen. Es spießt sich noch bei den arbeitsrechtlichen Details, weshalb die für Ende der Woche geplante Verordnung des Gesundheitsministers noch immer nicht verschickt wurde. „Die Details werden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekannt gegeben werden“, heißt es dazu auf KURIER-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. Das offenbar für 15. Oktober geplante Inkrafttreten der Verordnung wird offiziell nicht bestätigt.
Alle Arbeitnehmer
Was bisher als Entwurf durchgesickert ist, wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber den bisherigen 3-G-Regeln für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheits- und Pflegebereich. Laut ZiB2-Bericht soll „geimpft, getestet oder genesen“ für alle Arbeitnehmer gelten, die Kontakt mit Kunden oder Kollegen haben. Hält sich ein Arbeitnehmer nicht daran, so kann ihn der Arbeitgeber vom Dienst suspendieren, also ohne Bezahlung nach Hause schicken.
Eine ähnliche Regelung gilt ab 15. Oktober in Italien. Dort kann ein Arbeitnehmer ohne Gehalt allerdings nur dann suspendiert werden, wenn er fünf Tage lang hintereinander ohne 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz erscheint. Die Regelung sorgte Ende September für heftige Proteste im Land.
Kosten-Nutzen?
In Österreich sprechen sich die Sozialpartner zwar für eine gesetzliche 3-G-Regelung als Impfanreiz aus, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitnehmervertreter lehnten zuletzt eine 3-G-Pflicht für alle Arbeitnehmer als klar überschießend ab. Sie forderten eine Einschränkung auf Berufsgruppen mit häufigen Personenkontakten, etwa im Außendienst. Die Wirtschaftskammer fürchtet vor allem den bürokratischen Aufwand durch die Kontrollen der 3-G-Pflicht. Bei weitem nicht in allen Betrieben gibt es elektronische Zutrittskontrollen.
In welcher Form der 3-G-Nachweis kontrolliert wird, hat auch datenschutzrechtliche Folgen. So darf aus Datenschutzgründen der 3-G-Status der Mitarbeiter zwar überprüft werden, aber nicht systematisch abgespeichert werden.
Wann und wo testen?
Offen ist auch die Frage, wo und wann sich die Mitarbeiter testen lassen können und ob die Tests gratis angeboten werden. Wird eine Testpflicht angeordnet, müssen die Tests während der Arbeitszeit ermöglicht werden, fordert etwa die Gewerkschaft. Arbeitgebervertreter hingegen pochen auf Tests außerhalb der Arbeitszeit.
Maskenpflicht im Handel?
Der Handelsverband unterstützt zwar grundsätzlich die 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz, fordert dafür aber eine Lockerung der FFP2-Maskenpflicht für die rund 600.000 Handelsangestellten. „Acht Stunden täglich mit einer dicht sitzenden FFP2-Maske im Geschäft tätig zu sein, das erschwert die Arbeitsbedingungen der Handelsangestellten enorm“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Er verweist auch darauf, dass in Wien nur noch PCR-Tests (für 48 Stunden) anerkannt werden, aber in den anderen Bundesländern die PCR-Test-Infrastruktur nicht entsprechend vorhanden sei. Vor allem am Montag hätte das Verkaufspersonal oft keine Möglichkeit, getestet zur Arbeit zu kommen.
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