3-G-Regel am Arbeitsplatz soll ab 15. Oktober kommen
Informationen der Zeit im Bild 2 zufolge plant die Bundesregierung die Einführung einer 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorweisen kann, sollen ohne Entgelt freigestellt werden können. Auch Kündigungen sollen deswegen möglich sein.
Laut Ö1-Morgenjournal soll die 3-G-Regl ab 15.Oktober gelten.
Ein Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums sehe vor, dass "Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber" Arbeitsorte, "an denen ein unmittelbarer physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann" nur betreten dürften, wenn sie über einen 3-G-Nachweis verfügen.
Betroffen wären demnach nicht nur Jobs mit Kundenkontakt, sondern auch solche, an denen ein Zusammentreffen mit Kollegen möglich ist, also etwa in Büros oder Industriebetrieben. Nicht betroffen wären hingegen Beschäftigte, die bei der Arbeit alleine sind, etwa LKW-Fahrer.
Wann es eine Maskenpflicht gibt
Bei direktem Kundenkontakt gilt – mit Ausnahmen bei Gastronomie und Sportstätten – zudem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen gemildert wird.
Neue Regeln auch für Skigebiete
Auch für Skigebiete gibt es laut Entwurf neue Regeln ab November. Eine 3-G-Regel soll es laut ZiB2 beim Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen geben.
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