24-Stunden-Betreuung: Hohe Nachforderungen bei Sozialversicherung

24-Stunden-Betreuung: Hohe Nachforderungen bei Sozialversicherung
Bürokratiehürden bei der An- und Abmeldung des Gewerbes. Grüne orten Missstände und sehen Vermittlungsagenturen in der Pflicht.

Die Grüne Wirtschaft ortet Missstände bei der Gewerbe-An- und Abmeldung der 24-Stunden-Betreuerinnen (90 Prozent Frauen). Weil ihre Vermittlungsagenturen die meist aus der Slowakei oder Rumänien stammenden Frauen bei Unterbrechung oder Beendigung ihrer Tätigkeit den Gewerbeschein nicht rechtzeitig abmelden, sind diese oft mit hohen Nachforderungen der gewerblichen Sozialversicherung (SVS) konfrontiert.

Widersprüchliche Fristen

„Weil die Fristen für eine nachträgliche Ruhendmeldung widersprüchlich sind und sich die Forderungen über Monate anhäufen, können sie für die Betroffenen den finanziellen Ruin bedeuten“, erzählt Anja Haider-Wallner von der Grünen Wirtschaft Burgenland. Sie hat Fälle gesammelt, wo Betreuerinnen etwa für eine Zeit nach Deutschland gewechselt sind und nicht wussten, dass sie in Österreich noch gemeldet waren. Die SVS wiederum beklagt hohe Beitragsrückstände im Bereich der 24-Stunden-Pflege. Zuletzt häuften sich die Konkursanträge gegen Betreuerinnen. „Sobald die Frauen aus dem Ausland wieder im österreichischen System aufschlagen, werden die Nachzahlungen eingefordert“, berichtet Heider-Wallner.

Das Problem: Während bei der Sozialversicherung eine rückwirkende Abmeldung bis zu 18 Monaten möglich ist, beträgt die Frist beim Gewerbe nur drei Wochen. Darüber hinaus ist die gelebte Praxis bei den Ämtern je nach Bundesland unterschiedlich.

Schein-Selbstständige

Die Grünen sehen auch die Vermittlungsagenturen in der Pflicht. Diese übernehmen für die Pflegerinnen im Rahmen einer „Inkassovollmacht“ die Abrechnung der Werkverträge sowie die Gewerbe-Verwaltung und verlangen dafür hohe Provisionen. Diese Dienstleistung werde aber häufig mangelhaft ausgeführt. „Hier zeigt sich die ganze Problematik der Schein-Selbstständigkeit“, sagt Haider-Wallner. Die ausländischen Betreuerinnen würden nicht über ausreichend Deutsch- und Systemkenntnisse verfügen, um sich mit Gewerberecht und Sozialversicherung auszukennen. Sie würden sich dadurch de facto in ein Abhängigkeitsverhältnis mit den Agenturen befinden. Die Wirtschaftskammer (WKO) kassiere zwar Mitgliedsbeitrag von den Pflegerinnen, vertrete aber primär die Agenturen und lasse die Frauen mit dem Problem allein. Die WKO müsse hier rasch für Rechtssicherheit sorgen.

Im Rahmen der Pflegereform will der grüne Sozialminister neben dem bisherigen Modell der Selbstständigkeit auch ein leistbares Anstellungsmodell für die Pflege zu Hause erarbeiten. Wie das aussehen soll, ist noch unklar.

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