150-Euro-Zuschuss für kalten Winter kommt wohl erst im April

Die Inflation liegt laut Statistik Austria auf dem höchsten Wert seit November 1984. Hauptreiber sind die explodierenden Energiepreise.
Die Regierung möchte mit zwei Instrumenten gegensteuern. Erstens mit dem Energiekostenausgleich: Beinahe alle Haushalte erhalten einmalig 150 Euro. Gesamtkosten: 600 Millionen. Zweitens gibt es den sogenannten Teuerungsausgleich: Bedürftige Personen können zusätzlich insgesamt 300 Euro erhalten. Gesamtkosten: 100 Millionen. Diese "Sofortmaßnahmen" sollen "Notsituationen in den Wintermonaten abwenden", so die Regierung.
"Sofort" bedeutet allerdings nicht, dass das Geld bereits morgen auf dem Konto der Anspruchsberechtigten landet. Auch im Februar dürfte es sich nicht ausgehen. Was nämlich noch fehlt: die gesetzliche Basis. Diese werde "zeitgerecht" folgen, heißt es aus dem Finanzministerium (BMF). Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker hegt im Gespräch mit dem KURIER Zweifel, dass die Zuschüsse noch rechtzeitig - also in den Wintermonaten - ankommen.
Auszahlung vor April unrealistisch
Der Energiekostenausgleich muss noch vom Parlament beschlossen werden. Die Neos vermuten, dass er schon am Donnerstag im Sozialausschuss "mit Änderungsanträgen durchgepeitscht wird". Dann müsster er aber noch vom BMF sowie der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) programmiert werden, sagt Loacker. Eine Auszahlung vor April sei somit unrealistisch: "Die Leute bekommen diese 150 Euro also im Frühjahr, wenn schon die Sonne warm scheint."
Was, wenn man seine Energiekosten tatsächlich nicht mehr bezahlen kann? Österreichs Strom- und Gasunternehmen haben sich darauf verständigt, Härtefällen bis Ende März nicht den Hahn zuzudrehen.
Anreiz, arbeitslos zu bleiben?
Ebenfalls offen ist, wann die zweite Tranche des Teuerungsausgleichs ausbezahlt wird. In einem ersten Schritt haben Arbeitslose sowie Bezieher einer Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Studienbehilfe, je 150 Euro erhalten. Dieser Betrag soll nun ein weiteres Mal ausgeschüttet werden.
Ab oder bis wann muss man arbeitslos sein, um darauf Anspruch zu haben? Das ist noch nicht geklärt. Loacker befürchtet, dass die 150 Euro für gewisse Arbeitslosengruppen ein Anreiz sein könnten, "die Arbeitsaufnahme eher aufzuschieben". Heißt: Sie kassieren den Bonus zum Arbeitslosengeld und nehmen erst dann einen neuen Job an. "Man denke an Jobs, in denen man jederzeit eine Stelle bekommt, zum Beispiel als Kellner", sagt Loacker. "Es wäre besser gewesen, man hätte gleich die kalte Progression abgeschafft, anstatt Einzelmaßnahmen zu beschließen."
Im Übrigen ist es möglich, gleichzeitig den Teuerungsausgleich, als auch den Energiekostenausgleich zu erhalten, bestätigt das BMF. Beim Beispiel einer Alleinerzieherin in Vorarlberg, die 11.000 im Jahr verdient, kämen noch ein Heizkostenzuschuss bis zu 270 und zirka 90 Euro durch den Entfall der Ökostrompauschale. Somit wäre es möglich, durch die Sofortmaßnahmen bestenfalls 810 Euro zu erhalten.
Kommentare